Die Digitalisierung ist ein Megatrend, der auch die Buchhaltung erfasst hat. Viele Unternehmen setzten aufgrund erhöhter Effizienz auf neue Technologien wie beispielsweise Künstliche Intelligenz (KI). Die Nutzung der neuartigen Technologien bietet viele Chancen und birgt neue Risiken. Im Fokus steht die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der eingesetzten Systeme.
Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung und des Einsatzes künstlicher Intelligenz gibt es bisher noch kein einheitliches Regelwerk zur Beurteilung der Verlässlichkeit der KI, mit denen Unternehmen sicherstellen können, regulatorische Anforderungen bei der Entwicklung, Einführung sowie Nutzung von KI-Systemen zu erfüllen. Aktuell bestanden verschiedene Frameworks und Whitepapers zur Prüfung von derartigen KI-Systemen, die sich teilweise in der Anwendung unterschieden haben oder keinen gesamten Rahmen vorgeben haben. Wirtschaftsprüfer:innen müssen sich im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung bei einem rechnungslegungsrelevanten IT‑System durch vorgegebene Methoden und Verfahren von der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung überzeugen.
Das IDW verdeutlicht die Relevanz eines einheitlichen und verlässlichen Beurteilungsmaßstabs durch den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards vom Februar 2022 (EPS 861). Künstliche Intelligenz, welche durch das selbstständige Lernen, durch logisches Denken und durch Selbstkorrektur in der Lage ist, hoch komplexe mathematische und statistische Daten auszuwerten und diese zu übertragen, wird vor allem als Instrument der Entscheidungsfindung eingesetzt. Das Potential der KI-Systeme ist weitreichend und kann individuell in Unternehmen eingesetzt werden.
Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW hat den Entwurf des Prüfungsstandards zur Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861) entwickelt und die Anforderungen an freiwillige Prüfungen von KI‑Systemen dargelegt. Das IDW hat das Potential von KI in Unternehmen und den Bedarf nach standardisierten Prüfungen auf der Basis geeigneter Kriterien erkannt. Zur Unterstützung des Berufsstands bei Prüfungen im Zusammenhang mit dieser zukunftsweisenden Technologie hat der FAIT den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von KI‑Systemen (IDW PS 861) (03.2023) für Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung entwickelt. Der Prüfungsstandard schließt somit an den Entwurf (EPS 861) vom Februar 2022 an. Der PS 861 ist ein freiwillig anzuwendender Standard.
Dem IDW Prüfungsstandard PS 861 liegt der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information” zu Grunde, wodurch ein breiter Anwendungsbereich der Beurteilungskriterien gegeben ist. Gegenstand der Prüfung sind die Beschreibung des KI‑Systems und der darin enthaltenen Darstellungen der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zur Einhaltung der Kriterien. Die Prüfung ist entweder als Angemessenheitsprüfung oder Wirksamkeitsprüfung durchzuführen. Als Ziel ist das Erlangen der Sicherheit über den Mindestinhalt und der implementierten Maßnahmen sowie der Wirksamkeit der Beschreibung des KI-Systems definiert.
Der neue Prüfungsstandard legt einen allgemeingültigen Anforderungs- und Prüfungskatalog vor, durch dessen Anwendung die gesetzlichen Vertreter im Unternehmen eine Minimierung möglicher Risiken aus der Nutzung von KI-Systemen sichergestellt werden kann.
Der IDW Prüfungsstandard: Prüfung von KI‑Systemen (IDW PS 861) (03.2023) wird in der IDW Life Heft 4/2023 veröffentlicht.