Im Dezember 2023 hat der IDW Hauptfachausschuss (HFA) den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten: Ergänzende Anforderungen für Konzernabschlussprüfungen (IDW EPS KMU 10) verabschiedet. Dieser ergänzt die bereits im September 2022 verabschiedeten IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU 1-9) um Prüfungsanforderungen bei Konzernabschlussprüfungen.
Im Dezember 2023 hat der IDW Hauptfachausschuss (HFA) den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten: Ergänzende Anforderungen für Konzernabschlussprüfungen (IDW EPS KMU 10) verabschiedet. Dieser ergänzt die bereits im September 2022 verabschiedeten neun IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU 1-9) um die Anforderungen an Konzernabschlussprüfungen.
Die insgesamt neun Prüfungsstandards können bei der Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten von weniger komplexen Einheiten angewendet werden. Darin werden die internationalen Anforderungen der ISA nicht vollumfänglich berücksichtigt, sondern es erfolgt durch einen sog. Bottom-up-Ansatz eine Anpassung an die typisierte Risikosituation einer weniger komplexen Einheit im Sinne einer Reduzierung der Anforderungen. Bei weniger komplexen Einheiten kann der Abschlussprüfer auch auf Basis der IDW PS KMU ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit erteilen, so dass die Standards auch bei gesetzlichen Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB angewendet werden können.
Ausgehend von diesen Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten lag die Vorgehensweise bei Konzernabschlussprüfungen – insbesondere hinsichtlich der zusätzlich durchzuführenden Prüfungshandlungen – bisher im eigenverantwortlichen Ermessen des Abschlussprüfers. IDW EPS KMU 10 ergänzt nun die Prüfungsanforderungen bei KMU für den Fall, dass es sich um eine Konzernabschlussprüfung handelt.
So werden in IDW EPS KMU 10 für Konzernabschlussprüfungen die folgenden prüfungsrelevanten Aspekte adressiert:
- Berufspflichten und Verantwortlichkeiten des verantwortlichen Prüfungspartners
- Prüfungsplanung
- Festlegung der Wesentlichkeit
- Verständnis vom Konzern und seinem Umfeld, den handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen und dem IKS des Konzerns
- Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
- Reaktion auf die relevanten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
- Beurteilung der Kommunikation der Teilbereichsprüfer und der Angemessenheit ihrer Tätigkeit
- Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
- Kommunikation mit dem Konzernmanagement und den für die Konzernüberwachung Verantwortlichen
- Berichterstattung
- Dokumentation
Der Standard soll – dann zusammen mit den anderen IDW PS KMU – für die Prüfung von Konzernabschlüssen weniger komplexer Einheiten angewendet werden für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Damit ist bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr die Erstanwendung für das Geschäftsjahr 2025 vorgesehen. Allerdings: Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 29.02.2024 abgegeben werden.