Die EU Kommission hat am 16.12.2019 die Delegierten Verordnung 2019/2100 zur Aktualisierung der ESEF-Taxonomie veröffentlicht. Die Verordnung ist von allen Unternehmen, die ihre IFRS-Konzernabschlüsse nach der von der EU vorgegebenen ESEF-Taxonomie auszeichnen, zu beachten.
IFRS-Konzernabschlüsse von Unternehmen aus der Europäischen Union sind ab dem 01.01.2020 aufgrund der „ESEF-Verordnung“ in einem einheitlichen elektronischen Format zu veröffentlichen. Sofern Jahresabschlussinformationen in dem einheitlichen elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden müssen, sind derartige Informationen zu „taggen“, um vor allem die maschinelle Auslesbarkeit zu gewährleisten.
Der Gesetzgeber geht aktuell von ca. 500 WpHG-Inlandsemittenten aus, von denen geschätzt etwa 400 einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen, der künftig die iXBRL-Vorgaben erfüllen muss, um die maschinelle Auslesbarkeit der XHTML-Daten zu ermöglichen. Hierbei haben die Unternehmen die Vorgaben der EU zur Gliederung und Auszeichnung der Daten zu beachten.
Am 16.12.2019 hat die EU-Kommission nun eine Verordnung zur Aktualisierung der ESEF-Taxonomie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Es wird hierin festgelegt, dass der Umfang der zu „taggenden“ Anhangangaben sukzessive erweitert wird. Anders als bisher sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, nicht mehr 244 Anhangangaben, sondern 253 Angaben zu taggen. In Anhang II der veröffentlichten Delegierten Verordnung 2019/2100 vom 16.12.2019 ist mit Verweis auf den jeweiligen IAS/IFRS Standard detailliert aufgeführt, welche Informationen genau zu taggen sind.
Darüber hinaus wurde in der veröffentlichten Delegierten Verordnung die ESEF-Taxonomie an die IFRS-Taxonomie 2019 angepasst. Bisher orientierte sich die ESEF-Taxonomie an der IFRS-Taxonomie aus dem Jahr 2017.
Die mehr als 1.000 Seiten umfassende Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:326:FULL&from=DE