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News

Basiszins nach IDW S 1 zum 01.02.2020 unverändert bei 0,20 %

Auch im Februar 2020 zeigt sich hinsichtlich des Basiszinssatzes nach IDW S 1 eine leichte Erholung auf einem Niveau von gerundet 0,20 % zum 01.02.2020. Ende 2019 wurde noch der historische Tiefstand zum 01.11.2019 mit einem gerundeten Basiszinssatz von 0,00 % erreicht.Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhältnisse im Jahr 2020 entwickeln und ob der leichte Aufwärtstrend zum Jahresbeginn im gesamten Jahr 2020 nachhaltig sein wird.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. 

Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25 % zu runden war, sank dieser im Jahr 2019 kontinuierlich ab. Bereits zum 01.01.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25 % auf 1,00 %. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigte die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Zum 01.11.2019 sank der gerundete Basiszinssatz sogar auf sein historisches Tief von gerundet 0,00 %. Ungerundet war der Basiszinssatz zum 01.11.2019 sogar negativ. 

Zum 01.02.2020 beträgt der (ungerundete) Basiszinssatz rd. 0,238 %. Zum 01.01.2020 betrug der ungerundete Basiszinssatz noch 0,170 %. Der seit dem Jahresanfang 2020 bestehende Aufwärtstrend setzt sich bislang somit noch fort. 

Trotz des leichten Anstiegs zum Jahresanfang 2020 ist das derzeitige Kapitalmarktumfeld mit hohen Unsicherheiten behaftet, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin c.p. steigende (Unternehmens-)Werte. 

Auch der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes in 2019 reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.

Zum 31.01.2020 betragen die Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern, bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,20 % somit 7,20 %. Dies entspricht einem Faktor von 13,89.

Download-PDF: Kleeberg_Basiszinssaetze

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