Nach der anfänglichen Erholungsphase hinsichtlich des Basiszinssatzes nach IDW S 1 zu Beginn des Jahres 2020 besteht Ende Februar 2020 wieder eine leicht rückläufige Tendenz zum 01.03.2020. Gerundet ist der Basiszinssatz wie bereits im Vormonat zwar bei 0,20 %, ungerundet sank dieser allerdings um rd. 0,04 %-Punkte.Es bleibt abzuwarten, wie sehr sich die aktuellen Verwerfungen an den Kapitalmärkten auf das nachhaltige Basiszinsniveau auswirken werden.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25 % zu runden war, sank dieser im Jahr 2019 kontinuierlich ab. Bereits zum 01.01.2019 sank der Basiszinssatz von 1,25 % auf 1,00 %. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigte die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Zum 01.11.2019 sank der gerundete Basiszinssatz sogar auf sein historisches Tief von gerundet 0,00 %. Ungerundet war der Basiszinssatz zum 01.11.2019 sogar negativ.
Zum 31.12.2019 bzw. 01.02.2020 betrug der ungerundete Basiszinssatz noch 0,239 % und damit gerundet 0,20 %. Zum 01.03.2020 beträgt der (ungerundete) Basiszinssatz rd. 0,199 %. Der Aufwärtstrend der letzten Monate wurde somit unterbrochen. Fraglich ist, ob bzw. inwieweit die aktuellen Verwerfungen an den Kapitalmärkten aufgrund des sogenannten Corona-Virus ursächlich für den Rückgang sind.
Es bestätigt sich aktuell das derzeitige Kapitalmarktumfeld sehr volatil und mit hohen Unsicherheiten behaftet ist, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin c.p. steigende (Unternehmens-)Werte.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.
Zum 29.02.2020 bzw. 01.03.2020 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,20 % somit 7,20 %. Dies entspricht einem Faktor von 13,89.
PDF-Download: Kleeberg_Basiszinssaetze