News

Gesetzesänderungen im Gesellschaftsrecht in der Corona-Krise

Gesetzgeber beschließt Erleichterungen bei der Durchführung von Haupt-Gesellschafts- und Mitgliederversammlungen sowie zur rückwirkenden Umwandlung.

Am 28.03.2020 ist mit Wirkung bis zum Ablauf des 31.12.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in Kraft getreten. Angesichts der gravierenden Einschnitte im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus beschloss der Gesetzgeber folgende Erleichterungen im Gesellschaftsrecht: 

Einberufung, Abhaltung und Durchführung von Versammlungen nach Aktienrecht, GmbH-Recht und Vereins- bzw. Stiftungsrecht im Jahr 2020

  • AG, KGaA und SE
    • Verkürzung der Frist zur Einberufung der Hauptversammlung der AG, KGaA und SE auf mindestens 21 Tage;
    • Die Hauptversammlung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahres stattfinden; ob entsprechende Erleichterungen auch für die SE durch den europäischen Gesetzgeber beschlossen werden, bleibt abzuwarten, ist dem Vernehmen nach aber wahrscheinlich;
  • Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung der AG, KGaA und SE, sofern zum Schutz der Aktionäre folgende Voraussetzungen sichergestellt sind: Bild- und Tonübertragung während der gesamten Versammlung, Ausübung des Stimmrechts, Fragemöglichkeit, Möglichkeit zum Widerspruch;
  • Zahlung eines Abschlags auf den Bilanzgewinn.
  • GmbH:Beschlüsse der Gesellschafter können in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden.
  • Verein:Erleichterung zur Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen. Die Stimmabgabe der Vereinsmitglieder kann elektronisch erfolgen oder alternativ ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung per Briefwahl

Amtszeit von Vereins- und Stiftungsvorständen

Endet die Amtszeit von Vereins- oder Stiftungsvorständen im Jahre 2020, bleiben diese bis zur Abberufung oder Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Umwandlungsrecht

Für Anmeldungen von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung) zum Handelsregister im Jahr 2020 wird die Frist zur rückwirkenden Umwandlung von acht Monaten auf zwölf Monate verlängert. 

Weitere Informationen erhalten sie auf unserer Corona-Seite.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Legal

IDW Stellungnahme zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Das IDW hat in einem Schreiben vom 31.März 2023 Stellung zum Entwurf des Bayerischen Stiftungsgesetzes 2023 genommen. Zur Entlastung der Stiftungsbehörden soll nach Art. 14 Abs. 2 des neuen Entwurfs des Bayerischen Stiftungsgesetzes die Prüfung der Rechnungslegung einer Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens 3 Jahre ausgesetzt werden. Das IDW geht davon...
Legal

Compliance aktuell: Das Hinweisgeber­schutzgesetz ist beschlossene Sache

Nachdem das Gesetztesvorhaben in der Vergangenheit bereits mehrfach gescheitert war, hat das Plenum des Bundestages am 11.05.2023 dem Beschlussvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Am Freitag, den 12.05.2023, hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG) nun zugestimmt. Entwicklung und Ziel des Gesetzes Das Gesetz scheiterte zunächst am 10. Februar 2023, nachdem der...
Audit Advisory Legal Valuation

Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

Mit Urteil vom 09.02.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung...
Legal

Transparenzregister: Ab­lauf der Über­gangsfrist für Bußgelder

Für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die von der bis zum 31.07.2021 geltenden Mitteilungsfiktion profitiert haben, kommen ab dem 31.03.2023 nunmehr Bußgeldvorschriften zur Anwendung, sollten die Vorschriften des Geldwäschegesetzes zur Mitteilung wirtschaftlich Berechtigter noch nicht erfüllt worden sein. Mit dem Übergang des Transparenzregisters zum Vollregister seit dem 01.08.2021...