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Corona-Krise: Überblick über die KfW-Hilfskredite

Die Corona-Krise stellt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler verschiedener Branchen vor große Herausforderungen und bringt die Akteure teilweise in existenzbedrohende Schwierigkeiten. Als kurzfristige Maßnahmen der Liquiditätssicherung wurden unter anderem diverse Hilfsprogramme mit Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Hierbei gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen, damit diese in Anspruch genommen werden können.

Die Corona-Hilfskredite der KfW setzen größtenteils auf bestehenden KfW-Programmen auf, die Zugangsbedingungen und Konditionen für betroffene Unternehmen wurden jedoch durch Modifizierungen verbessert. Zu beachten ist, dass Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Förderung aus diesen Programmen in Anspruch nehmen möchten, den Antrag an ihre Hausbank bzw. den Finanzierungspartner stellen müssen. Zudem verbleibt die Entscheidung über die Kreditvergabe letztlich bei der jeweiligen Hausbank bzw. dem Finanzierungspartner. Die Förderprogramme sehen insbesondere Haftungsfreistellungen vor, die die KfW gewährt, und somit eine Risikoteilung zwischen der KfW und der Hausbank ermöglichen. Hierdurch sollen die Chancen für eine Kreditzusage durch die Hausbank erhöht werden.

Im Einzelnen gibt es aktuell die folgenden Förderprogramme (siehe zu den Voraussetzungen die Informationen direkt auf der Internetseite der KfW unter 

www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

(Stand: 22.04.2020):

  • KfW-Unternehmerkredit
  • ERP-Gründerkredit – Universell
  • ERP-Gründerkredit – Startgeld
  • KfW-Konsortialfinanzierung
  • KfW-Schnellkredit

Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist, dass das Unternehmen infolge der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass das antragstellende Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß der aktuellen Planung die Durchfinanzierung des Unternehmens bis zum 31.12.2020 voraussichtlich gegeben sein. Darüber hinaus muss unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation eine positive Fortführungsprognose des Unternehmens bestehen.

Insgesamt stellt die Bundesregierung deutschen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern damit ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verfügung, um diese kurzfristig mit Liquidität auszustatten und eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und bestenfalls den Fortbestand des betroffenen Unternehmens zu sichern.

 

PDF-Download: Kleeberg_Kurzinformation_Corona_KfW_Programm

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