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Basiszins nach IDW S 1 fällt gerundet auf 0,00 % zum 01.05.2020 – ungerundet ist der Basiszinssatz negativ

Die mit der Corona-Krise einhergehende Unsicherheit an den (Kapital-)Märkten führt aktuell zu sinkenden Renditen für deutsche Staatsanleihen, sodass der Basiszinssatz nach IDW S 1, wie bereits im November 2019, erneut ungerundet negativ ist. Die Tendenz ist weiterhin fallend, sodass nicht auszuschließen ist, dass der Basiszinssatz bereits in Kürze auch gerundet negativ sein könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sehr sich die aktuellen Verwerfungen an den Kapitalmärkten im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf das nachhaltige Basiszinsniveau auswirken werden.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. 

Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25 % zu runden war, sank dieser im Jahr 2019 kontinuierlich ab. Zum 01.11.2019 sank der gerundete Basiszinssatz sogar auf sein historisches Tief von gerundet 0,00 %. Ungerundet war der Basiszinssatz zum 01.11.2019 sogar negativ. Zu Beginn des Jahres 2020 war ein leichter Aufwärtstrend des Basiszinssatzes bis auf gerundet 0,20 % zu erkennen, welcher im Verlauf des März mit dem weltweiten Ausbruch der Corona-Pandemie gestoppt wurde. Zum 01.05.2020 sinkt der Basiszins wie schon zum 01.11.2019 auf 1/10-Prozentpunkte gerundet auf 0,00 % und ist ungerundet sogar negativ mit rd. -0,034 %.

Es bestätigt sich aktuell, dass das derzeitige Kapitalmarktumfeld sehr volatil und mit hohen Unsicherheiten behaftet ist, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin c.p. steigende (Unternehmens-)Werte. 

Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.

Zum 01.05.2020 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,00 % somit 7,00 %. Dies entspricht einem Faktor von 14,29.

 

Download-PDF: Kleeberg_Basiszinssaetze

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