Der für Zwecke der (Unternehmens-) Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt weiter einem fallenden Trend. Wie bereits die Aktienkurse rutschen die Renditen für Bundesanleihen aufgrund der Corona-Krise ausgehend von einem ohnehin niedrigen Niveau weiter ab. Nach der steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Im Mai 2020 sank der ungerundete Basiszinssatz weiter ab und rutschte zum 01.06.2020 erstmals zum Monatsende in den negativen Bereich.
Der für Zwecke der (Unternehmens-) Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt weiter einem fallenden Trend. Wie bereits die Aktienkurse rutschen die Renditen für Bundesanleihen aufgrund der Corona-Krise ausgehend von einem ohnehin niedrigen Niveau weiter ab. Nach der steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Die aktuellen Ereignisse führen dazu, dass der Basiszinssatz nach IDW S 1 zunehmendunter Druck gerät. Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 31.10.2020 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase nimmt mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ein abruptes Ende. Im Mai 2020 sank der ungerundete Basiszinssatz weiter ab und rutschte in den negativen Bereich. Zum 31.05.2020 beläuft sich der ungerundete Basiszinssatz auf rd. -0,077 %. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte ergibt sich somit ein negativer Basiszinssatz von -0,10 %. Zu der Frage, ob im Rahmen von (Unternehmens-)Bewertungen der Ansatz eines negativen Basiszinssatzes zu erfolgen hat, hat sich der FAUB des IDW bislang nicht geäußert. Um bestehende Unsicherheiten in der Bewertungspraxis zu vermeiden, ist eine Stellungnahme des FAUB des IDW diesbezüglich zu begrüßen. Bei konsequenter Umsetzung der aktuell geltenden Anforderungen des IDW an den Basiszinssatz (aktuell Rundung auf 1/10-Prozentpunkte), ist der Ansatz eines negativen Basiszinssatzes folgerichtig.
Es bestätigt sich aktuell, dass das derzeitige Kapitalmarktumfeld sehr volatil und mit hohen Unsicherheiten behaftet ist, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin c.p. steigende (Unternehmens-)Werte.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.
Zum 01.06.2020 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet -0,10 % somit 6,90 %. Dies entspricht einem Faktor von 14,49.
Sofern die Marktrenditen als gegeben bzw. vor dem Hintergrund der aktuellen Kapitalmarktsituation als stabil betrachtet werden, würde ein negativer Basiszinssatz dazu führen, dass die Marktrisikoprämie rechnerisch oberhalb der Marktrendite liegen würde. Für den „Verlust“ der Rendite bei der risikolosen Verzinsung ergäbe sich eine diesen Umstand kompensierende Renditeforderung der Investoren bei der Marktrisikoprämie. Mit anderen Worten muss die Marktrisikoprämie in der aktuellen Lage rechnerisch steigen. Eine pauschale Orientierung am Mittelwert der vom FAUB empfohlenen Bandbreite würde die Höhe der Marktrisikoprämie im Zweifel unterschätzen.
Download-PDF: Kleeberg_Basiszinssaetze