Der für Zwecke der (Unternehmens-) Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 hat weiterhin ein niedriges Niveau. Nach der steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Im Vormonat erreichte der Basiszinssatz sogar zum 01.06.2020 erstmals im Dreimonatsdurchschnitt mit gerundet –0,10 % ein negatives Niveau. Zum 01.07.2020 erholte sich der Basiszinssatz wieder leicht und verließ mit gerundet 0,00 % (zwischenzeitlich) den negativen Bereich.
Der für Zwecke der (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 31.10.2020 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. Zum 01.07.2020 kam es wieder zu einer Erholung, sodass der ungerundete Basiszinssatz mit rd. 0,0007 % wieder positiv ist. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte ergibt sich somit ein Basiszinssatz von 0,00 %. Fraglich ist, ob es sich dabei um eine Trendumkehr handelt oder ob zukünftig wieder negative Zinsen drohen.
Es bestätigt sich weiterhin, dass das derzeitige Kapitalmarktumfeld sehr volatil und mit hohen Unsicherheiten behaftet ist, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin c.p. steigende (Unternehmens-)Werte.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.
Zum 01.07.2020 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,00 % somit 7,00 %. Dies entspricht einem Faktor von 14,29.
Download-PDF: Kleeberg_Basiszinssaetze