Der für Zwecke der (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 hat weiterhin ein niedriges Niveau. Nach der steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Zum 01.10.2020 beträgt der Basiszinssatz wie im Vormonat gerundet 0,00 %. Ungerundet ist der Basiszinssatz zum 01.10.2020 aber wieder leicht negativ.
Der für Zwecke der (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 31.10.2020 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. In den letzten drei Monaten schwankt der ungerundete Basiszinssatz zwischen leicht positiven und leicht negativen Werten. So war der ungerundete Basiszins zum 01.08.2020 leicht negativ, jedoch zum 01.09.2020 wieder leicht positiv. Zum 01.10.2020 beträgt er ungerundet -0,033 % und ist somit wieder leicht negativ. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte ergibt sich wie im Vormonat ein Basiszinssatz von 0,00 %.
Es bestätigt sich weiterhin, dass das derzeitige Kapitalmarktumfeld sehr volatil und mit hohen Unsicherheiten behaftet ist, sodass nicht absehbar ist, ob und wann die Zinsen nachhaltig wieder steigen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau bei ansonsten unveränderten Annahmen weiterhin c.p. steigende (Unternehmens-)Werte.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.
Zum 01.10.2020 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,00 % somit 7,00 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 14,29.
Download-PDF: Kleeberg_Basiszinssaetze