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Anträge auf Be­schei­nigung zur Forschungs­zulage möglich

Mit dem am 01.01.2020 in Kraft getretenen For­schungs­zulagen­gesetz (FZulG) wird die Forschung und Entwicklung in Deutschland in Form einer Zulage ab dem Jahr 2020 steuerlich gefördert. Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens ist zunächst ein Antrag auf Bescheinigung der förderfähigen Projekte zu stellen, bevor nach erfolgter Bescheinigung ein Antrag auf Forschungszulage zu stellen ist. Nun wurde die für den ersten Schritt zuständige Bescheinigungsstelle eingerichtet, sodass ab sofort Bescheinigungsanträge gestellt werden können.

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