Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 10.11.2020 beschlossen, dass die aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellte „Corona-Novemberhilfe“ – für bayerische Unternehmen, die bereits vorher von regionalen, coronabedingten Schließungsmaßnahmen betroffen waren – um bis zu 38 % aufgestockt wird.
Bund und Länder sind momentan mit der konkreten Umsetzung der Novemberhilfe beschäftigt. Ab welchem Zeitpunkt Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden, steht momentan noch nicht endgültig fest. Wie bereits bei der Corona-Überbrückungshilfe, ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern als Antragsbearbeitungsstelle vorgesehen.
Zusätzlich zu der Novemberhilfe wurde von der bayerischen Staatsregierung ein ergänzendes Förderprogramm mit einem Gesamtumfang von bis zu EUR 50 Mio. geschaffen. Folgende Bedingungen sind kumulativ für die bayerische Lockdown-Hilfe zu erfüllen:
- Antragsberichtigt sind nur Unternehmen und Selbstständige aus Landkreisen, die vor dem bundesweiten Lockdown am 03.11.2020 einen lokalen Lockdown ausgerufen haben. Auf folgende Landkreise trifft die Bedingung zu:
- Berchtesgadener Land (ab 20.10.2020),
- Rottal-Inn (ab 27.10.2020),
- Stadt Augsburg (ab 30.10.2020) und
- Stadt Rosenheim (ab 30.10.2020).
- Es muss bereits erfolgreich die herkömmliche Novemberhilfe des Bundes beantragt worden sein.
Sofern die Bedingungen erfüllt werden, wir die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes („Novemberhilfe“) wie folgt prozentual aufgestockt:
- Berchtesgadener Land: 38,71 %
- Rottal-Inn: 16,13 %
- Augsburg: 3,63 %
- Rosenheim: 3,63 %
Des Weiteren werden die bestehenden Corona-Maßnahmen des Freistaates Bayern, insbesondere die Kredit- und Eigenkapitalhilfen der LfA Förderbank Bayern, bis zum 30.06.2021 verlängert.