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Hauptfachausschuss des IDW verabschiedet Entwurf eines IDW Prüfungs-standards zur ESEF-Prüfung

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 09.10.2020 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards zur ESEF-Prüfung verabschiedet. Der Entwurf ist eine Reaktion auf die verpflichtende Offenlegung der Abschlüsse und Lageberichte im einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach der ESEF-Verordnung 2019/815 für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2020. Die frühzeitige Anwendung des Entwurfs liegt dabei im Rahmen des IDW Prüfungsstandards IDW PS 201 in Eigenverantwortlichkeit und im beruflichen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2021 abgegeben werden.

Mit der Verabschiedung eines Entwurfs zum IDW Prüfungsstandard „Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410)“ setzt der HFA des IDW einen Grundstein zur einheitlichen Prüfung der elektronischen Abschlüsse und Lageberichte von bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen, die das elektronische Berichtsformat nach der ESEF Verordnung 2019/815 ab dem Geschäftsjahr 2020 anwenden müssen. Diese bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen sind gemäß § 328 Abs. 1 S. 4 HGB Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften gemäß § 264a HGB, die als Inlandsemittenten gemäß § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere gemäß § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine Gesellschaft gemäß § 327a HGB sind.

Da Abschlussprüfer dieser Unternehmen im Bestätigungsvermerk ein Prüfungsurteil zur Einhaltung der ESEF-Vorgaben im geprüften Abschluss und im geprüften Lagebericht abgeben müssen, ist der auf dem ISAE 3000 (Revised) aufsetzende Entwurf von hoher Relevanz für die Praxis. Ziel des 41 Seiten umfassenden Entwurfs ist es, einen Leitfaden zur ESEF-Prüfung für Abschlussprüfer zu entwickeln, um eine angemessene Prüfungsqualität der in § 328 HGB Abs. 1 HGB genannten ESEF-Vorgaben zu gewährleisten.

Im Rahmen des IDW Prüfungsstandards „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung (IDW PS 201)“ vom 05.03.2015 können Wirtschaftsprüfer den Entwurf bereits anwenden. Der HFA hat sogar eine Empfehlung ausgesprochen, dass Wirtschaftsprüfer den Entwurf zur ESEF-Prüfung als Leitfaden nutzen sollen. Inhaltlich geht der Entwurf zum einen auf die Durchführung von ESEF-Prüfungen ein als auch auf die Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis dieser Prüfung im Bestätigungsvermerk. 

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf können postalisch oder per Mail bis zum 31.05.2021 beim IDW eingereicht werden.

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