Am 14.10.2020 verabschiedete der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) Ergänzungen der Fragen und Antworten zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 (F&A zu IDW S 1 i.d.F. 2008) und erweiterte in diesem Zusammenhang den bestehenden F&A Katalog insbesondere um Fragen zur Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten in der Unternehmensbewertung. Darüber hinaus werden Fragen rund um die Relevanz des Börsenkurses als Mindestabfindungswert sowie die Ableitung des Basiszinssatzes thematisiert.
In unregelmäßigen Abständen verabschiedet der FAUB des IDW Fragen und Antworten zur Anwendung des IDW S 1 im Zusammenhang mit praxisrelevanten Sachverhalten, die bei der Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen von Bedeutung sind. Der bereits bestehende F&A Katalog zur Anwendung des IDW S 1 wird sukzessive erweitert.
Aktuell widmet sich der FAUB des IDW vordergründig der Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten bei Unternehmensbewertungen respektive der Frage, wie Währungseffekte im Rahmen objektivierter Unternehmenswerte nach IDW S 1 sachgerecht abgebildet werden können. In der Praxis werden in diesem Zusammenhang sowohl die indirekte als auch die direkte Methode angewandt. Bei der direkten Methode erfolgt die Planung der finanziellen Überschüsse (direkt) in fremder Währung und der Diskontierung wird der zu den Überschüssen korrespondierende (ausländische) Kapitalkostensatz zugrunde gelegt. Die in Fremdwährung diskontierten Cashflows werden im nächsten Schritt mit dem Kassakurs der Heimatwährung umgerechnet. Bei der indirekten Methode erfolgt zunächst basierend auf prognostizierten Wechselkursen eine Umrechnung der Planwerte in die Heimatwährung und die Diskontierung erfolgt ebenfalls mit inländischen Kapitalkosten. Die beiden Methoden werden in den F&A kurz dargestellt und mit Anwendungsbeispielen unterlegt. Zudem führt der FAUB aus, dass es die für die Anwendung der indirekten Methode erforderliche Bestimmung von künftigen Wechselkursen derzeit keinen überlegenen theoretischen Ansatz gibt. In den Fragen & Antworten wird in diesem Kontext auf die unterschiedlichen theoretischen Ansätze zur Erklärung von Wechselkursentwicklungen sowie anschließend auf deren empirische Evidenz eingegangen. Des Weiteren wird erläutert, wie die vom Unternehmen in der Detailplanungsrechnung erwarteten Wechselkurse auf Plausibilität zu beurteilen sind und welche Möglichkeiten der Wirtschaftsprüfer zur Ableitung der nachhaltig zu erwartenden künftigen Wechselkurse in der ewigen Rente hat.
Neben der Berücksichtigung von Wechselkursen liefert der erweiterte F&A Katalog Antworten auf die Frage, auf welchen Referenzzeitraum respektive welchen Stichtag als Beginn des jeweils relevanten Referenzzeitraums im Einzelfall für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung des Börsenkurses zur Ermittlung des Mindestabfindungswerts, bspw. im Zusammenhang mit aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen wie einem Squeeze Out, abzustellen ist.
Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Basiszinssatzes stellt der FAUB ferner klar, dass hinsichtlich der Fristberechnung zur Abgrenzung der dreimonatigen Referenzperiode, die nach der Svensson-Methode bei der Ableitung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 vorgesehen ist, analog zur Bestimmung der Referenzperiode bzw. deren Beginn zur Bestimmung des Dreimonatsdurchschnittskurses bei der Ermittlung des durchschnittlichen Börsenkurses vorzugehen ist.