Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 28.10.2020 vier gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekanntgegeben, die bei den Prüfungen nach IFRS im Jahr 2021 neben den nationalen Prüfungsschwerpunkten im Fokus stehen werden. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden.
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 28.10.2020 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht. Die zusammen mit den nationalen Enforcern in Europa – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für das Jahr 2020 besonders beachten.
Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2020 sind stark geprägt durch die Corona-Pandemie. Im Speziellen sollen folgende Aspekte im Vordergrund stehen:
- IAS 1 – Darstellung des Abschlusses: In diesem Zusammenhang soll besonders auf die Unternehmensfortführung geachtet werden und auf Schätzunsicherheiten, die sich auf den Ausweis einzelner Posten auswirken, eingegangen werden.
- IAS 36 – Wertminderung von Vermögensgegenständen: Im diesjährigen Fokus soll die Beurteilung des erzielbaren Betrags (recoverable amount) von Geschäfts- oder Firmenwerten, sonstigen immateriellen und materiellen Vermögenswerten stehen. Die ESMA deutet an, dass die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie einen Wertminderungsindikator (triggering event) darstellen können.
- IFRS 9 und IFRS 7 – „Finanzinstrumente“ und „Finanzinstrumente: Angaben“: Im Fokus stehen hier Angaben zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten auf die Liquiditätssituation ergeben können. Zudem sollen die erwarteten Kreditverluste von Banken eine besondere Aufmerksamkeit erfahren.
- IFRS 16 – Leasingverhältnisse: Des Weiteren soll das Themengebiet Leasingverhältnisse einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern und die Corona-bedingten Erleichterungen hinsichtlich von Mietkonzessionen im Fokus stehen.
Darüber hinaus steht im Blickpunkt der ESMA eine Vielzahl von nicht finanziellen Aspekten:
- Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf nicht finanzielle Aspekte.
- Soziale und arbeitnehmerbezogene Themen, vor allem in Bezug auf die Regelegungen der Fernarbeit (remote working arrangements) und die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
- Insbesondere steht im Fokus die Offenlegung von Einflüssen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung.
- Angaben über Risiken, die aus dem Klimawandel resultieren.
- Berücksichtigung der Anwendung der ESMA Richtlinieren über alternative Leistungskennzahlen (APM – Alternative Performance Measures) in Anbetracht der Corona-Pandemie.
Für kapitalmarktorientierte IFRS-Bilanzierer in Deutschland und deren Abschlussprüfer sind die vorgenannten supranationalen ESMA-Prüfungsschwerpunkte zu beachten. In einem nächsten Schritt wird die DPR die nationalen Prüfungsschwerpunkte betreffend die IFRS-Abschlüsse 2020 veröffentlichen.
Das Public Statement steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma32-63-1041_public_statement_on_the_european_common_enforcement_priorities_2020.pdf