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IDW Positionspapier zu Wirecard: Forderung nach einer hoheitlichen Eingriffs-stelle beim BKA gegen Bilanzbetrug

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 16.11.2020 eine aktualisierte Fassung zum Positionspapier „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“ veröffentlicht. Das Positionspapier des IDW enthält Vorschläge zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Verdacht auf Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität. Dabei ist die Einrichtung einer hoheitlichen Eingriffsstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Forderung des IDW, um zukünftig organisierte Wirtschafts- und Finanzkriminalität schneller aufdecken zu können.

Mit der Aktualisierung des Positionspapiers Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“ signalisiert das IDW die Bedeutung von strukturellen Veränderungen, um Bilanzbetrug zukünftig zu erschweren und die Strafverfolgung bei Verdacht auf Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität zu erleichtern. Wesentliche Forderung ist dabei die Einrichtung einer hoheitlichen Eingriffsstelle, die beim BKA anzusiedeln ist, da nach Ansicht des IDW das System der privaten Governance in bestimmten Fällen an seine Grenzen kommt. 

Laut Ansicht des IDW sind daher insbesondere bei bandenmäßigem Betrug oder kollusivem Zusammenwirken von Vorstand und unternehmensfremden Dritten oder dem Aufsichtsrat des Unternehmens zur Aufdeckung von Bilanzbetrug hoheitliche Befugnisse erforderlich, die dem Abschlussprüfer jedoch nicht zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei zwar um seltene, aber komplexe Fälle, die ein schnelles Handeln erfordern. Durch die Einführung einer hoheitlichen Eingriffsstelle sollen laut dem IDW das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt und den Finanzstandort Deutschland gesichert werden sowie die Strafverfolgung bei Bilanzbetrug verbessert werden.

Das IDW schlägt vor, diese hoheitliche Eingriffsstelle beim BKA anzusiedeln, da für die Erfüllung der Aufgaben einer solchen Eingriffsstelle umfassende Kompetenzen in Wirtschafts- und Finanzkriminalität sowie bei der Strafverfolgung organisierter Kriminalität benötigt werden. Dabei soll die BaFin bei Anhaltspunkten auf Bilanzbetrug gesetzlich ermächtigt werden, das BKA zu informieren, um einen sicheren Informationsfluss sowie eine schnelle Aufnahme von Ermittlungen zu gewährleisten. Zusätzlich sollen die Abschlussprüfer bei Verdacht auf Bilanzdelikte verpflichtet sein, dies direkt an das BKA zu melden.

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