News

IASB-Diskussionspapier zu Unter­nehmens­zusammen­schlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

Am 30.11.2020 hat das IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle veröffentlicht. Das Diskussionspapier adressiert die Problematik, dass hinsichtlich der Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle derzeit eine Regelungslücke besteht, da diese nicht von den geltenden Regelungen zu Unternehmenszusammenschlüssen erfasst werden.

Das IASB hat am 30.11.2020 ein Diskussionspapier angesichts einer Regelungslücke zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle veröffentlicht (DP/2020/2). Die Regelungslücke ergibt sich aus der Tatsache, dass IFRS 3 lediglich die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unterschiedlicher Unternehmensgruppen regelt, wohingegen einschlägige Vorschriften zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle fehlen. Folglich bilanzieren Unternehmen solche Unternehmenszusammenschlüsse auf unterschiedliche Weise (auf Basis von Zeitwerten oder durch Fortführung von Buchwerten). Dies erschwert es bspw. Investoren, die Effekte solcher Transaktionen einzuschätzen und zu vergleichen.

Ziel des aktuell publizierten Diskussionspapiers ist es daher, die Unterschiede in der Bilanzierungspraxis zu beseitigen sowie Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dabei sollen den Stakeholdern die einschlägigen Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle zur Verfügung gestellt werden, ohne aber die Unternehmen mit unnötigen Kosten zu belasten.

Hierbei empfiehlt die vorläufige Sichtweise des IASB, vergleichbare Informationen zu vergleichbaren Unternehmenszusammenschlüssen bereitzustellen, sofern der Nutzen dieser Informationen für die Adressaten die Kosten für ihre Bereitstellung überwiegt. Dabei sollen Informationen zu Zeitwerten vermittelt werden, wenn der Unternehmenszusammenschluss auch Shareholder außerhalb der Gruppe – also über den Bereich der gemeinsamen Kontrolle hinaus – betrifft. Dies entspricht den Vorgaben des IFRS 3 bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen, die zwischen fremden Dritten stattfinden. Für alle anderen Unternehmenszusammenschlüsse wird nach der vorläufigen Sichtweise des IASB eine Abbildung zu Buchwerten empfohlen, die jedoch auf eine einheitliche Vorgehensweise festgelegt werden soll.

Mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers stellt das IASB nun die ersten Zwischenergebnisse und seine vorläufigen Sichtweisen zu dem bereits im Jahr 2012 begonnenen Forschungsprojekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle zur Kommentierung. Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 01.09.2021 berücksichtigt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit

Auslaufende Reinvestitionsfristen zum Jahresende

Nach dem Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist sind Rücklagen nach § 6b EStG gewinnerhöhend plus Zuschlag von 6% pro Jahr aufzulösen. Gerade vor einem Jahresende ist Ablauf der Reinvestitionsfristen zu beachten. Gerade zum Jahresende ist das Ablaufen von Reinvestitionsfristen der in der Vergangenheit gebildeten Rücklagen nach § 6b EStG zu beachten....
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2023 (noch) gerundet auf 2,75 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2023 auf gerundet 2,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,80 % zum 01.11.2023 auf 2,86 % zum 01.12.2023. Somit setzt sich der Anstieg des Basiszinssatzes der letzten Monate fort, schlägt sich jedoch nicht im gerundeten Basiszinssatz nieder. Der für...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Audit

Das IDW unterstützt EU-Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen

Im Oktober 2023 erließ die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Erhöhung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Gruppen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hält es für nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, die monetären Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen an die Kaufkraft anzupassen. Der Vorschlag der Europäischen...