News

Vorübergehende Verlängerung der Re­investitions­frist der Rücklagen für Ersatz­beschaffung (R 6.6 EStR)

­Die anhaltende Corona-Pandemie stellt viele deutsche Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen und Probleme. Diesem Umstand trägt der Bund und die Länder bereits mit verschiedenen Corona-induzierten steuerlichen Erleichterungen und Anpassungen Rechnung. Am 13.01.2021 hat das BMF nun zudem eine vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen zur Rücklage für Ersatzbeschaffung veröffentlicht.

In R 6.6 EStR ist grundsätzlich die Möglichkeit geregelt, eine Gewinnverwirklichung durch die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden, wenn für ein infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut innerhalb einer bestimmten Frist ein Ersatzwirtschaftsgut beschafft wird. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Ersatzbeschaffung im Wirtschaftsjahr, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, vorgenommen wurde. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige eine steuerfreie Rücklage in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven bilden, wenn die Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist. Es bestehen bei der Bildung der steuerfreien Rücklage zudem entsprechende Aufzeichnungspflichten. Die Reinvestitionsfrist beträgt je nach Art des Wirtschaftsguts zwischen einem Jahr und bis zu sechs Jahren.

Mit BMF-Schreiben vom 13.01.2021 werden nun, wohl auch vor dem Hintergrund der andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die die geregelten Fristen für die Auflösung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen um jeweils ein Jahr verlängert, sofern die Fristen in einem nach dem 29.02.2020 und vor dem 01.01.2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden. Ebenfalls eine Fristverlängerung von einem Jahr wird für die Reparatur bei Beschädigung in R 6.6 Abs. 5 und Abs. 7 EStR gewährt.

Diese Verlängerung der Reinvestitionsfristen ist als folgerichtig zu begrüßen. So wurden bspw. die Reinvestitionsfristen für die steuerliche 6b-Rücklage bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz entsprechend verlängert.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

Aktualisierung des IDW S 6 Standards

Am 22.06.2023 verabschiedete der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) den neuen Standard zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6). Der IDW Hauptfachausschuss billigte die neue Fassung am 13.10.2023, womit die bisherige Fassung des IDW S 6 vom 16.5.2018 ersetzt wird. Ein IDW S 6 Gutachten soll aufzeigen, ob ein Unternehmen in...
Audit Advisory

Prüfungsschwerpunkte für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse 2023

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2023 schwerpunktmäßig prüfen, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen. Im Hinblick auf die Komplexität der Geschäftstätigkeit eines Konzerns wird die BaFin schwerpunktmäßig die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme von Unternehmen im Lagebericht prüfen. Da sich das zweistufige Verfahren...
Advisory Valuation

Der Basiszinssatz unterliegt auch im Jahr 2023 einem dynamischen Wachstum

Der hohe Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus prägt nach 2022 auch das noch laufende Jahr 2023. Der risikolose Basiszinssatz nach IDW S1 steigt ebenfalls weiter. Zum 31.12.2022 betrug der risikolose Basizinssatz gerundet 2,00 %, während er aktuell (Anfang Dezember 2023) bei gerundet 3,00 % (zum 30.11.2023 noch bei 2,75 %)...
Advisory Nachhaltigkeit

Veröffentlichung der EU-Green Bond Verordnung

Nach den Trilogverhandlungen 2022–2023 wurde die Einigung unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Green Bond Verordnung tritt damit am 20.12.2023 in Kraft, kann von Emittenten allerdings erst ab dem 21.12.2024 angewendet werden. Nachdem das Europäische Parlament den Inhalt der vorläufigen Einigung am 05.10.2023 angenommen hatte und anschließend der Rat...