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IDW-Positions­papier: Änderungs­vorschläge des IDW zum Steuer­recht, Sanierungs- und Insolvenz­recht sowie Handels­bilanzrecht in Anbetracht der Corona-Krise

Das IDW formulierte mit dem Positionspapier vom 09.02.2021 unterschiedliche Änderungsvorschläge für die Politik, die die Bereiche des Steuerrechts, des Sanierungs- und Insolvenzrechts sowie des Handelsbilanzrechts betreffen und nicht nur von der Corona-Krise betroffene Unternehmen helfen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland als solchen insgesamt verbessern sollen. Insofern sieht das IDW die Vorschläge nicht nur als reine Krisenhilfe für Unternehmen, sondern auch als Chance, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte der Wirtschaft nachhaltig positiv zu gestalten.

Die Änderungsvorschläge des IDW betreffen im Steuerrecht die Einführung einer steuerfreien Corona-Rücklage in 2019 für Verluste aus 2020 und 2021. Außerdem soll der Verlustrücktragszeitraum von einem auf drei Jahre erweitert werden, wobei auf die Mindestbesteuerung verzichtet werden soll. Weiter sollen das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen, ein gewerbesteuerlicher Verlustrücktrag eingeführt und die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände überarbeitet werden. Daneben wird eine vollumfängliche Gewerbesteuerreform angeregt. Bei einer Insolvenz von im Wege einer Schenkung oder eines Erbfalls übertragenen Betrieben soll die Behaltensregelung bzw. die Lohnsummenregelung für 2020 und 2021 ausgesetzt werden. Zudem wird die Anwendung der erneut eingeführten degressiven Abschreibung bis Ende 2023 (und insoweit eine Verlängerung der aktuell gültigen Regelung) empfohlen. Außerdem wird eine Vollverzinsung auf markgerechtem Niveau im Steuerrecht gefordert.

Das IDW weist ferner darauf hin, dass mit zunehmender Zeitdauer der Corona-Krise bei der Vergabe von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen verstärkt geprüft werden müsse, inwiefern das Geschäftsmodell tragfähig ist, da besagte Unterstützungsmaßnahmen nur sinnvoll sind, wenn Liquiditätsengpässe überbrückt werden müssen. Das IDW ist zudem der Meinung, dass öffentliche Hilfskredite nur aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen sein sollten, um die Substanz zu wahren und Insolvenzen zu vermeiden. Insgesamt wird vom IDW eine gesetzliche Pflicht zur Unternehmensplanung als sinnvoll erachtet.

Handelsrechtlich fordert das IDW ein Einfrieren des Zinssatzes zur Diskontierung von Pensionsverpflichtungen bis zum 31.12.2022 auf dem Stand Ende 2019. Weiter sollten Geschäftsmodelle im Lagebericht ausführlich und nachvollziehbar beschrieben werden. Außerdem wird gefordert, dass gesetzliche Vertreter im Jahresabschluss eine Aussage zum Fortbestand des Unternehmens für mindestens ein Jahr treffen sollten. Darüber hinaus sollte im Jahresabschluss ein Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken aufgenommen werden, was gesetzlich klarzustellen ist.

Mit dem Positionspapier vom 09.02.2021 unterbreitete das IDW Vorschläge für die politischen Entscheider zu gesetzlichen Änderungen im Steuerrecht, Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie Handelsbilanzrecht, um im weiteren Verlauf der Corona-Krise Unternehmen mit funktionierenden Geschäftsmodellen zu unterstützen und gleichzeitig eine nachhaltige Verbesserung des deutschen Wirtschaftsstandorts herbeizuführen. Inwiefern die dargelegten Vorschläge dabei tatsächlich zur Umsetzung kommen werden, wird sich aber erst noch herausstellen.

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