News

Gesetz zur Um­setzung der Digi­tali­sierungs­richt­linie (DiRUG)

Änderungen bei der Offenlegung

Am 10.02.2021 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) veröffentlicht, welcher der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1151 dient und den Einsatz digitaler Verfahren im Gesellschaftsrecht erleichtern soll. Das DiRUG, das am 01.08.2022 in Kraft treten und ab dem 01.08.2023 anzuwenden sein soll, hat zum Ziel die Gründung von Gesellschaften sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit zu vereinfachen und beinhaltet insbesondere Neuerungen bei der Offenlegung.

Mit dem DiRUG beabsichtigt das BMJV unter anderem die Regelungen zur Offenlegung von Registerinformationen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung anzupassen sowie die Gebührenstruktur für die Einsicht von offengelegten Informationen zu ändern.

So soll es mit dem Inkrafttreten des DiRUG bei der Offenlegung von Urkunden und Informationen nicht mehr auf die Veröffentlichung in einem separaten Amtsblatt oder Portal ankommen. Bisher besteht aufgrund der Trennung zwischen dem Informations- und Kommunikationssystem für die Bekanntmachungen gemäß § 10 HGB und dem System für den Abruf von Handelsregisterdaten gemäß § 9 HGB eine Trennung. In der Zukunft soll die Bekanntmachung von Registereintragungen jedoch nicht mehr separat in einem Bekanntmachungsportal erfolgen. Es soll ausreichen, dass Eintragungen in den Registern dadurch bekannt gemacht werden, dass sie in dem jeweiligen Register erstmalig online zum Abruf bereitgestellt werden.

Neben der Anpassung der Offenlegungsvorschriften, kommt es auch zu einer Anpassung der Gebühren für die Einsicht der im Register offengelegten Informationen, da das DiRUG eine sehr umfassende kostenlose Zugänglichmachung von Registerinformationen über das Europäische System der Registervernetzung vorsieht. In der Folge soll zukünftig für den Abruf von Daten aus dem Handelsregister oder von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, generell auf die Erhebung von Abrufgebühren verzichtet werden. Aus Gründen der Vereinheitlichung soll dies auch für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister gelten. Durch Erhebung einer Bereitstellungsgebühr sollen die Kosten für die Bereitstellung dieser Daten und Dokumente kompensiert werden.

Neben einer Anpassung der Offenlegungsvorschriften sollen mit dem DiRUG die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Online-Gründungen sowie für weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften geschaffen werden und der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Zweigniederlassungen und über disqualifizierte Geschäftsführer erleichtert werden. Die Umsetzung des DiRUG soll dabei stets unter der Maßgabe erfolgen, dass die etablierten Grundsätze und Prinzipien des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts gewahrt bleiben.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung,...
Tax Audit

Verzinsung von Gesellschafterkonten

Mit Urteil I R 27/20 hat der Bundesfinanzhof am 22.02.2023 zur fremdüblichen Verzinsung von Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten entschieden. In Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung stehen immer wieder Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern im Fokus. Dabei stellt die fremdübliche Verzinsung einen wesentlichen Aspekt der Meinungsverschiedenheit dar. Auch...
Audit Advisory Nachhaltigkeit

Geplante Anhebung der Größenkriterien für Kapitalgesellschaften durch die EU

Am 13.09.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die geplante Anhebung beläuft sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaft jeweils auf 25 % der bisherigen Größenkriterien in der EU-Richtlinie, für Kleinstkapitalgesellschaften auf 28,8 %. Zudem sollen nationale...
Audit

Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen

Wie bereits in unserem Newsbeitrag vom 07.12.2022 erwähnt, regte der IDW im Schreiben an das Bundesministerium der Justiz eine kurzfristige Änderung im Hinblick auf die einheitliche Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes für sämtliche Rückstellungen an. Mit dem Schreiben vom 06.12.2023 hat sich das IDW nun in einem gesonderten Schreiben an das...