News

Bewertung von in der Krise stehen­gelassenen Gesell­schafter­krediten

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil 5 K 5188/19 vom 04.06.2021, EFG 2022, 160 über die Bewertung von in der Krise stehengelassenen Gesellschafterkrediten bei der Anwendung des neuen § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG entschieden. Dabei handelt es sich um eine praktisch bedeutsame Streitfrage vor dem BFH. Dies vor allem deshalb, weil bei stehengelassenen Darlehen nach wie vor strittig ist, ob der Nennwert oder der Teilwert als nachträgliche Anschaffungskosten anzusetzen ist.

§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG:

Werden Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG getätigt, stellen diese im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf Beteiligungen dar.

Zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des Veräußerers gehören nicht:

  • der anteilige Gewinnvortrag,
  • der Jahresüberschuss,
  • der thesaurierte Gewinn,
  • rein gesellschaftsintern wirkende Umgliederungen einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage.

Urteil 5 K 5188/19 v. 4.6.2021

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil entschieden, dass auch bei Anwendung des § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG in der Krise stehengelassene Gesellschafterkredite zur Bestimmung der nachträglichen Anschaffungskosten nur mit dem Teilwert im Zeitpunkt des Eintritts der Krise zu bemessen sind.

Das Verfahren ist beim BFH unter Az. IX R 21/21 anhängig, wobei folgende Fragen gestellt werden:

  1. Mit welchem Wertansatz möchte der Gesetzgeber nachträgliche Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2a EStG berücksichtigt wissen?
  2. Gelten die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang fort? (Berücksichtigung des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe der Werthaltigkeit, die zum Zeitpunkt besteht, in dem der Gesellschafter es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht).
  3. Also: Nachträgliche Anschaffungskosten = Nennwert oder Teilwert der Forderung?

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit Advisory

Rückstellungen in der Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 09.03.2023 betreffend das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für steuerlich zulässige Rückstellungen klargestellt, dass der entsprechende Ansatz grundsätzlich auch für die Steuerbilanz gilt. Ein hiervon abweichender steuerlicher Wertansatz ist nur dann zulässig – dann auch geboten -, wenn der steuerrechtliche Wertansatz...
Tax

Erweiterte Kürzung bei unterjähriger Veräußerung des letzten Grundstücks

Entsprechend der Rechtsprechung des BFH und der Verwaltungsauffassung entfällt bei einer eigenen Grundbesitz verwaltenden gewerblichen Gesellschaft die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff GewStG für den gesamten Erhebungszeitraum, wenn die Gesellschaft ihre letzte Immobilie unterjährig veräußert. Das FG Münster (27.10.2022, 10 K 3572/18 G)...
Audit Advisory Sustainability

Prüfung der Nachhaltigkeits­berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte bezüglich der kommenden Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht dargelegt. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Prüfung...
Tax Audit

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten bei Produktionsunternehmen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil III R 35/21 vom 20. Oktober 2022 (veröffentlicht am 6. April 2023) gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten bei einem Produktionsunternehmen entschieden. Leitsätze des BFH-Urteils zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Messekosten: Anlagevermögen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Zum...