https://www.kleeberg.de/team/martin-neumayer/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/dr-hannes-blum/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/julia-zehetmaier/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/
Suche
Close this search box.

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

OLG Frankfurt a.M. Be­schluss vom 26.04.2021, Az.: 21 W 139/19

Bestimmung der angemessenen Abfindung für Minderheitsaktionäre allein anhand des Börsenkurses möglich

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit seinem Beschluss vom 26.04.2021 (21 W 139/19) die Entscheidung des vorinstanzlichen Landgerichts bestätigt und damit zum Ausdruck gebracht, dass der angemessene Ausgleich für die Minderheitsaktionäre gemäß § 304 Abs. 1 AktG allein anhand des Börsenkurses sachgerecht sein kann. Einen Anspruch auf Meistbegünstigung haben die Minderheitsaktionäre nicht.

Im vorliegenden Fall gaben zwei börsennotierte Aktiengesellschaften, die beide im Immobilienbereich tätig sind, im September 2017 ihre Absicht bekannt, einen Beherrschungsvertrag zu schließen. Gemäß § 305 Abs. 1 AktG muss ein Unternehmensvertrag die Verpflichtung des herrschenden Unternehmens enthalten, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre deren Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Abfindung zu erwerben. Sofern als Abfindung Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt werden sollen, so ist gemäß § 305 Abs. 3 S. 1 AktG die Abfindung als angemessen anzusehen, wenn die Aktien in dem Verhältnis gewährt werden, in dem bei einer Verschmelzung auf eine Aktie der Gesellschaft Aktien der anderen Gesellschaft zu gewähren wären. Um angemessen zu sein, muss das Umtauschverhältnis annähernd identisch sein mit dem Verhältnis der auf die jeweils ausgegebenen Anteile bezogenen Unternehmenswerte. Maßgeblich ist insofern eine Ermittlung der Unternehmenswerte der aufnehmenden und der übertragenden Gesellschaft.

Das vorinstanzliche Landgericht hat zur Prüfung der gewährten Abfindung auf den Börsenwert beider Gesellschaften zurückgegriffen, obwohl die Abfindung seitens des Parteigutachters sowie des gerichtlich bestellten Angemessenheitsprüfers auf Basis des Ertragswertverfahrens nach IDW S 1 ermittelt wurde. Das OLG Frankfurt a.M. schloss sich mit Beschluss vom 26.04.2021 der Vorgehensweise des Landgerichts an. Das OLG Frankfurt a.M. ist der Auffassung, dass das Gericht nicht an die Methodenwahl im Übertragungsbericht und im Prüfbericht gebunden sei. Sowohl der Verfassung als auch dem einfachen Recht ließe sich eine Einschränkung der Überprüfungskompetenz des Gerichts nicht entnehmen.

Bezogen auf die grundsätzliche Geeignetheit des Börsenkurses zur Bestimmung des Unternehmenswerts führt das OLG Frankfurt a.M. aus, dass der Börsenkurs nicht nur die Untergrenze der Abfindung darstellen könne, sondern eine (Unternehmens-)Bewertung auf Basis des Börsenkurses nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls generell eine geeignete Methode darstellt, die Angemessenheit der gewährten Kompensation zu überprüfen. Den Anspruch auf eine methodenbezogene Meistbegünstigung haben die Minderheitsaktionäre nicht. Ältere Entscheidungen des BGH, die auf ein Meistbegünstigungsprinzip hindeuteten, seien zwischenzeitlich überholt.

Das Bundesverfassungsgericht habe in der Telekom-Entscheidung aus dem Jahr 2011 bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Börsenkurs nicht nur als Untergrenze der Abfindung dient, sondern auch für die Schätzung des Unternehmenswerts unbedenklich sei (BVerfG vom 26.04.2011, 1 BvR 2658/10). Die Orientierung des Unternehmenswerts an dem Marktwert entspreche regelmäßig einem in der Praxis und in der Rechtsprechung gefestigten Ansatz, welcher bei der Wertermittlung herangezogen werden kann.

Um bei Verwendung des Börsenkurses auf kurzzeitige Kursschwankungen bzw. vorübergehende Kursanomalien zu reagieren und diese zu eliminieren, wird auf einen (dreimonatigen) Durchschnittskurs vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme abgestellt.

Im Ergebnis bedeutet das aktuelle Urteil des OLG Frankfurt a.M. damit eine Aufwertung von Börsenkursen gegenüber üblichen, allgemein anerkannten Bewertungsverfahren. Weiterhin wird jedoch auf den jeweiligen Einzelfall und die zu bewertenden Verhältnisse sowie die die Bewertung auslösende Transaktion abzustellen sein.

Weitere News

Advisory Sustainability

IDW veröffentlicht sieben neue Modulentwürfe zur Auslegung der ESRS

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere...
Zur News
Audit Advisory

Veröffentlichung von IDW ERS FAB 18

Anfang Dezember 2024 hat der FAB des IDW die Entwurfsfassung IDW ERS FAB 18 veröffentlicht. Diese Stellungnahme soll die aktuell geltenden Fassung des...
Zur News
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2024 weiterhin bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt von 2,46 % (per 01.11.2024)...
Zur News