Die Bedeutung von Kryptowährungen und Blockchain hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit und auch auf den Finanzmärkten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieser Bedeutungszuwachs führt zu einer zunehmenden Kontrolle von Kryptowährungen durch Investoren, Aufsichtsbehörden, Regierungen und anderen Institutionen. Das IDW geht in seinem Knowledge Paper vom Mai 2022 auf die bisherigen Erkenntnisse im Zusammenhang mit Kryptowährungen ein und thematisiert unter anderem die Auswirkungen von Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie auf die Arbeit von Wirtschaftsprüfern.
Mit dem Knowledge Paper Kryptowährungen mit Stand vom 05.05.2022 trägt das IDW der immer größer werdenden Bedeutung von Kryptowährungen Rechnung. Im Knowledge Paper definiert das IDW den Bereich Kryptowährungen und beschreibt die wichtigsten Akteure im Kryptowährungs-Ökosystem. Weiter geht das IDW auf die rechtliche und regulatorische Einordnung von Kryptowährungen ein und gibt einen Überblick zu den Risiken und Herausforderungen sowie den Auswirkungen auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Das IDW definiert Kryptowährungen als digital dargestellte Werteinheiten von Währungen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und grundsätzlich nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber deren Werteinheiten von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können. Dabei hat die Kryptowährung keinen immanenten Wert. Der Wert entsteht allein durch das Vertrauen der Nutzer in die Kryptowährung und bestimmt sich über Angebot und Nachfrage. Kryptowährungen sind von digitalem Zentralbankgeld abzugrenzen, das einer digitalen Verbindlichkeit der Zentralbank entspricht und dessen Stabilität durch geld- und fiskalpolitische Maßnahmen von Zentralbanken gesteuert werden kann. Kryptowährungen können über Handelsplattformen erworben bzw. hergestellt werden.
Im Kryptowährungs-Ökosystem gibt es im Wesentlichen sechs Akteure (Nutzer, Kryptobörsen, Wallet-Anbieter, Verwahrer, Miner, Staker), welche im Folgenden beschrieben werden.
- Nutzer: Als Nutzer gelten Privatpersonen und Unternehmen, die Kryptowährungs-Transaktionen ausführen.
- Kryptobörsen /-handelsplattformen: Kryptobörsen sind rein digitale Plattformen, die einen Marktplatz für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen bereitstellen.
- Wallet-Anbieter: Wallet-Anbieter sind auf die Entwicklung und den Betrieb von kryptografischen Schlüsselverwaltungslösungen spezialisiert, um Kryptowerte im Besitz von Nutzern vor Diebstahl oder Zerstörung zu schützen.
- Verwahrer: Das Kryptoverwahrgeschäft wird im Kreditwesengesetz (KWG) als die Verwahrung und die Sicherung von Kryptowerten definiert. Ähnlich zu Depotbanken für Aktienwerte verwahren Kryptoverwahrer die Kryptowerte im Auftrag von Nutzern. Die Verwahrfunktion wird häufig auch von Wallet-Anbietern oder Kryptobörsen übernommen.
- Miner: Als Miner werden Computer oder Computergruppen bezeichnet, die im Rahmen des sogenannten Proof-of-Work-Verfahrens für die Herstellung von Kryptowerten Rechnerkapazität bereitstellen.
- Staker: Staker stellen, ähnlich zu den Minern, Kryptowerte über das sogenannte Proof-of-Stake-Verfahren neue Einheiten einer Kryptowährung her.
Die rechtliche und regulatorische Einordnung von Kryptowährungen gestaltet sich aufgrund einer fehlenden allgemeingültigen Legaldefinition von Kryptowährungen schwierig. Einen Anknüpfungspunkt können hierbei jedoch die Mitteilungen der BaFin zu Kryptowährungen darstellen. Nach der BaFin stellen Kryptowährungen Recheneinheiten i.S.d. KWG dar und sind als Finanzinstrument zu klassifizieren.
Im Zusammenhang mit Kryptowährungen bestehen zahlreiche Risiken und Herausforderungen, welche sich unter anderem aus dem digitalen Charakter, der fehlenden Transparenz, der hohen rechtlichen Unsicherheit und der großen benötigten Energie für die Herstellung und dem Handel von Kryptowährungen ableiten.
Für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ergeben sich laut IDW im Wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlussprüfung sowie die Erbringung von Assurance- und Beratungsdienstleistungen. So können sich bereits bei der Auftragsannahme bzw. -fortführung Implikationen für den Abschlussprüfer ergeben. So sollte sich der Wirtschaftsprüfer bereits im Vorfeld mit möglichen Risiken wie Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Besitz von Kryptowährungen beschäftigen. Im Rahmen der Prüfungsdurchführung sollte sich der Abschlussprüfer unter anderem auf das Vorhandensein der Kryptowährung sowie das Innehaben der Rechte an diesen fokussieren. Mit Bezug auf Assurance- und Beratungsdienstleistungen können Wirtschaftsprüfer als vertrauensschaffende und unabhängige „Partei“ Assurance-Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowährungen erbringen.
Das nun veröffentlichte Knowledge Paper konkretisiert die Bedeutung von Kryptowährungen für den Abschlussprüfer, gibt Orientierung und Handlungsempfehlungen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Ausmaß die Regulierung von Kryptowährungen voranschreiten wird.
Das Knowlegde Paper des IDW finden Sie hier:
https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/kryptowaehrungen–idw-veroeffentlicht-knowledge-paper/136398