News

Nachhaltigkeits­reporting: Due Diligence

Ausweitung der berichtspflichtigen Inhalte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Teil 5

In Due Diligence-Prozessen rücken Nachhaltigkeitskriterien vermehrt in den Fokus. Sie dienen dazu, Risiken vorab zu identifizieren und tragen zum Erfolg einer Transaktion bei. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird deshalb verpflichtend vorgeschrieben, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Due Diligence-Verfahren in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen müssen.

ESG-Kriterien (ESG: Environmental, Social, Governance) haben in den letzten Jahren eine viel stärkere Bedeutung für Unternehmen und Stakeholder erlangt. Aus diesem Grund sind die Unternehmen dem wachsenden Bedürfnis von Anlegern, Kunden und Investoren nachgekommen und haben ESG-Faktoren vermehrt in ihre Berichterstattung integriert. Wie schon nach der derzeitig noch gültigen CSR-Richtlinie müssen Unternehmen auch künftig nach der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über Due-Diligence-Prozesse in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange berichten.

Der klassische Due-Diligence-Prozess deckt hierbei die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens ab einschließlich seiner eigenen Tätigkeiten, seiner Produkte und Dienstleistungen, seiner Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferketten. Mit steigendem Interesse und steigender Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten etabliert sich zunehmend auch eine sogenannte ESG-Due Diligence. Neben klassischen finanziellen oder steuerlichen Aspekten werden dabei auch umweltspezifische, soziale oder unternehmensorganisatorische Aspekte untersucht. Diese nicht-finanziellen Kennzahlen können einen entscheidenden Einfluss auf die Wertermittlung eines Unternehmens haben.

Folgende Aspekte können bspw. Gegenstand einer ESG-Due Diligence sein:

  • Environmental/Umwelt: CO2-Emmissionen, Abfallmanagement, Nachhaltigkeitsstrategie.
  • Social/Sozial: Risiken für Reputationsschäden, Mitarbeiterfluktuation.
  • Governance/Unternehmensführung: Maßnahmen zur Vorbeugung von Korruption und Bestechung, IT-Infrastruktur.

Diese Aspekte können nicht nur zu (künftigen) Kosten durch notwendige Umrüstungen von Technologien oder gar Sanktionen etc. führen, sondern auch zu künftigen Einsparungen und damit einhergehenden Wettbewerbsvorteilen. Deswegen ist es ratsam, im Rahmen der Due Diligence vermehrt ESG-Faktoren mit einfließen zulassen. Auch wenn die Erfassung der Informationen zu Beginn herausfordernd sein kann, liegt ein Vorteil darin, (verborgene) Potenziale aufzudecken.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

FAB äußert sich zur Bilanzierung von Altersversorgungs­verpflichtungen

Die EZB hat seit Juli 2022 in mehreren Schritten die Zinswende eingeleitet, um die derzeitige Inflation zu mindern. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen sind hierdurch Zweifelsfragen entstanden, zu denen der FAB im Rahmen seiner 272. Sitzung am 26. Mai 2023 unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 30...
Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2023 gerundet auf 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2023 auf gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt ebenfalls von 2,33 % zum 01.05.2023 auf 2,39 % zum 01.06.2023. Somit setzt sich der Anstieg der letzten Monate beim Basiszinssatz weiterhin fort, der sich diesen Monat auch wieder im gerundeten Basiszinssatz...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Audit Legal

IDW Stellungnahme zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Das IDW hat in einem Schreiben vom 31. März 2023 Stellung zum Entwurf des Bayerischen Stiftungsgesetzes 2023 genommen. Zur Entlastung der Stiftungsbehörden soll nach Art. 14 Abs. 2 des neuen Entwurfs des Bayerischen Stiftungsgesetzes die Prüfung der Rechnungslegung einer Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens 3 Jahre ausgesetzt werden. Das IDW geht...