News

IDW-Standard zur Prüfung von Compliance Management Systemen verabschiedet

HFA verabschiedet überarbeiteten IDW PS 980

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den umfassend überarbeiteten IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980 n.F. (09.2022)), der als Leitfaden für die Prüfung und Ausgestaltung von Compliance Management Systemen dient, verabschiedet.

Nach seiner Einführung im Jahr 2011 etablierte sich IDW PS 980 als einer der ersten deutschen Standards für Compliance Management Systeme (CMS). Obwohl er Grundsätze für die Prüfung dieser Systeme beinhaltet, dient der Standard auch als Orientierungsrahmen für Unternehmen, die ein CMS entwickeln bzw. einführen wollen. Die im Standard diskutierten sieben Grundelemente eines CMS bieten den Unternehmen nämlich auch erste Anhaltspunkte, welche inhaltlichen Aspekte ein angemessenes CMS enthalten muss.

In den ersten Jahren nach Verabschiedung von IDW PS 980 überwogen die sogenannten Konzeptionsprüfungen, bei denen die Ausgestaltung des CMS vom Wirtschaftsprüfer untersucht und die Aussagen zur Konzeption in der CMS-Beschreibung auf ihre vollständige Darstellung überprüft wurden. In der Folge traten vermehrt Fragen nach der Prüfung der Angemessenheit eines eingerichteten CMS auf. Im Zeitablauf rückte schließlich die Wirksamkeitsprüfung des etablierten CMS mehr in den Vordergrund, um so die tatsächliche Umsetzung der Anforderungen in operativen Prozessen des Systems zu überprüfen und durch einen externen Wirtschaftsprüfer bestätigen zu lassen. Nachdem das BMF im Mai 2016 verlautbart hat, dass die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (gemeint ist hier ein Tax-CMS) als Anzeichen dafür dienen kann, dass eine etwaige Steuerhinterziehung weder vorsätzlich noch leichtsinnig erfolgte (BMF-Schreiben vom 23.05.2016, Anwendungserlass zu § 153 AO (GZ: IV A 3 – S 0324/15/10001 – IV A 4 – S 0324/14/10001, DOK: 2016/0470583)), stieg auf Mandantenseite die Nachfrage nach der Einrichtung bzw. Prüfung solcher Compliance Management Systeme erneut stark an.

Nach zehn Jahren hat der HFA des IDW Ende letzten Jahres einen Entwurf einer Neufassung von IDW PS 980 vorgelegt, der jetzt verabschiedet wurde. Die Überarbeitung wurde laut IDW notwendig, um zum einen die Fortentwicklung bei der Einrichtung (z.B. durch neue CMS-Rahmenkonzepte) sowie bei der Prüfung von Compliance Management Systemen seit der Veröffentlichung von IDW PS 980 im Jahr 2011 zu berücksichtigen. Zum anderen sollte der zwischenzeitlich veröffentlichten Rechtsprechung im Bereich Compliance ausrechend Rechnung getragen werden (so kann sich das Vorhandensein eines CMS bspw. auf die Höhe einer Geldbuße auswirken). Darüber hinaus musste eine Anpassung an die weiteren Verlautbarungen aus der IDW PS 980er-Reihe erfolgen, die erst nach IDW PS 980 veröffentlicht worden waren (IDW PS 981, 982 und 983). Grundlage für den Neuentwurf ist IASE 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information”.

Der IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980 n.F. (09.2022)) ist in Heft 12/2022 der IDW Life veröffentlicht.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“ veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Audit

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der „modifizierten Stichtagskursmethode“ zu erfolgen. Der DRS 25...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...