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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.01.2023 bei 2,00 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.01.2023 mit 2,00 % konstant im Vergleich zum Vormonat. Insgesamt ist der Basiszinssatz im Jahresverlauf jedoch deutlich von 0,10 % zum 01.01.2022 auf 2,00 % zum 01.01.2023 gestiegen. Dieser enorme Anstieg wirkt sich unter anderem auf die bewertungsrelevanten Kapitalkosten bei Unternehmens- und Beteiligungsbewertungen aus. Besonders zu berücksichtigen ist der enorme Anstieg des Basiszinssatzes bei den nun bevorstehenden Jahres- und Konzernabschlüssen und hier insbesondere bei Positionen, bei denen Kapitalkosten eine wesentliche Bedeutung einnehmen.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz ist im Jahr 2022 gegenüber sehr stark gestiegen. Zum 01.01.2023 weist der weitere Anstieg des Basiszinssatzes im Vergleich zum Vormonat mit 0,03%-Punkten nur noch eine leicht steigende Tendenz auf.

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F 2008 bzw. RS HFA 10, unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 unter anderem auch wegen der Corona-Krise sogar noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz jedoch von 0,10 % auf 2,00 % zum 01.01.2023 verzwanzigfacht. Der Basiszinssatz ist nun auf einem Niveau ähnlich wie im Zeitraum von 2014 bis Anfang 2015.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.01.2023 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.01.2023 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,04 % (per 01.12.2022: 2,01 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt.

Im Gesamtjahr 2022 hat sich jedoch ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90 % – von 0,10 % (01.01.2022) auf 2,00 % (01.01.2023) – ergeben, der unter anderem auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen zu bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation liegt laut Statistischem Bundesamt im November 2022 bei rd. 10 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % – um 0,50%-Punkte – auf 0,50 % und im September noch einmal um 0,75%-Punkte auf 1,25 %. Im Oktober folgte eine weitere Erhöhung um 0,75%-Punkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50%-Punkte auf 2,50 %. Insgesamt wurde der Leitzins also innerhalb von sechs Monaten um 2,50%-Punkte erhöht. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat 2,00 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum siebten Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit einem weiteren Anstieg des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann könnte der Basiszinssatz weiter steigen. Eine anhaltend hohe Inflation sowie weitere Zinserhöhungen der EZB können daher zu weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes auch im Jahr 2023 führen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Es bleibt abzuwarten, ob die aktuelle Bandbreitenempfehlung auch vor dem Hintergrund der aktuell hohen Inflationsraten und dem damit einhergehenden Anstieg der Gesamtmarktrenditen noch zu halten ist. Das Kapitalmarktumfeld deutet derzeit auf tendenziell steigende Marktrisikoprämien hin. Insofern könnte der FAUB des IDW das aktuelle Marktumfeld zum Anlass nehmen, seine Bandbreitenempfehlungen anzupassen.

Während zum 01.01.2022 der „Standard-Eigenkapitalkostensatz“ bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW zur Marktrisikoprämie von 7,00 % bei 7,10 % (bei einem Beta-Faktor von 1,0) lag und der Faktor rd. 14,1 betrug, liegt der „Standard-Eigenkapitalkostensatz“ zum 01.01.2023 vor persönlichen Steuern bei einem Basiszinssatz von gerundet 2,00 % bei 9,00 %. Der hieraus resultierende Faktor beträgt rd. 11,1. Dies bedeutet – bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren – ein Absinken des zu ermittelnden Wertes von mehr als 20 %!

Aufgrund der Entwicklung des Basiszinssatzes im Jahr 2022, ist das Risiko von Abwertungen in Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31.12.2022 erheblich angestiegen. Dies gilt vor allem, wenn den gestiegenen Kapitalkosten nicht entsprechend gestiegene Cashflow-Prognosen gegenüberstehen. Besonders Bilanzpositionen, die von steigenden Kapitalkosten beeinflusst sind, wie beispielsweise Beteiligungen oder Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen, werden im Zuge der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 genauestens zu untersuchen sein. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit den Auswirkungen der steigenden Zinsen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auseinandersetzen und möglichst frühzeitig die unternehmensspezifischen Risiken identifizieren sowie entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Analysen zu einem etwaigen Abschreibungs- bzw. Wertminderungsbedarf sollten zeitnah erfolgen, um unliebsame Überraschungen im Zuge der anstehenden Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie deren Prüfung zu vermeiden.

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