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Risikobeurteilung in der Abschluss­prüfung nach ISA [DE] 315 (Revised 2019)

Aufgrund der Überarbeitung der ISA [DE] (Revised 2019) zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss hat der IDW Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ Fragen und Antworten entwickelt. Die Fragen und Antworten sollen bei der praktischen Umsetzung des ISA [DE] 315 (Revised 2019) unterstützen und werden in Heft 1/2023 der Mitgliederzeitschrift IDW Life veröffentlicht.

Durch die Überarbeitung der Anforderungen zur Risikoidentifizierung und -beurteilung durch das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) ergeben sich für die Durchführung von Abschlussprüfungen unter anderem folgende Neuerungen:

  • gesonderte Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene; insbesondere Identifizierung sämtlicher Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschlussebene, die „reasonably possible“ sind,
  • Anwendung inhärenter Risikofaktoren und Einführung des Konzepts „Spektrum inhärenter Risiken“,
  • Neudefinition des Begriffs „bedeutsames Risiko“ als identifiziertes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen,
    • für das die Beurteilung des inhärenten Risikos nahe am oberen Ende des Spektrums inhärenter Risiken liegt oder
    • das nach anderen ISA als bedeutsames Risiko zu behandeln ist,
  • Pflicht zur gesonderten Beurteilung des inhärenten Risikos und des Kontrollrisikos bei sämtlichen auf Aussageebene identifizierten Risiken,
  • Klarstellung, dass für bestimmte Kontrollaktivitäten deren Ausgestaltung und Implementierung zu beurteilen sind und welche Beurteilungen für die in anderen IKS-Komponenten vorzunehmen sind.

Erstmals gilt ISA 315 [DE] (Revised 2019) für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen. Eine Ausnahme bilden dabei Rumpfgeschäftsjahre, die vor dem 31.12.2023 enden. Zulässig ist eine freiwillige vorzeitige Anwendung. Die Entscheidung hierfür ist in der Auftragsdokumentation beziehungsweise an zentraler Stelle in der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP-Praxis) festzuhalten.

In dem Heft 1/2023 der Mitgliederzeitschrift IDW Life werden F & A des IDW Arbeitskreises „ISA-Implementierung“ zu ISA [DE] 315 (Revised 2019) veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung dieser Fragen und Antworten möchte das IDW den Berufsstand bei der praktischen Umsetzung des ISA [DE] 315 (Revised 2019) unterstützen. Zugleich liefern die Ausführungen wichtige Anhaltspunkte für die zu prüfenden Unternehmen, damit auch diese die Risikoidentifizierung und -beurteilung durch den Abschlussprüfer ihrerseits besser nachvollziehen können.

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