News

Sechste Leitzins­­­­­­­­erhöhung der EZB in Folge

EZB erhöht Leitzinsen deutlich jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte

Die EZB hält an ihrem Kurs fest und hebt wie erwartet ihre Leitzinsen um 0,5 Prozentpunkte an. Begründet wird die Leitzinserhöhung wie zuvor auch mit dem Kampf gegen die anhaltend hohe Inflation. Damit hebt die EZB zum sechsten Mal in Folge den Leitzins an. Aktuell beläuft sich der Leitzins (Hauptrefinanzierungs­geschäft) auf 3,5 %.

Die Inflation bewegt sich weiterhin auf einem hohen Niveau und über dem mittelfristigen EZB-Ziel von 2,0 %. Für Deutschland lag die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2022 bei 6,9 % und bewegt sich auch im Februar 2023 weiterhin auf einem hohen Niveau von 8,7 %. Weiterhin wird das hohe Niveau durch Preissteigerungen im Energiesektor und bei den Lebensmitteln getrieben. Die Kernrate, also die Inflation ohne die schwankungsanfälligen Energie- und Lebensmittelpreise, stieg im Februar 2023 auf 5,6 % nach 5,3 % im Januar 2023. Derzeit bewegt sich die Kerninflation auf dem höchsten Niveau seit der Einführung des Euros. Für das Jahr 2023 rechnet die EZB mit einer Kerninflationsrate von 4,6 %.

Aufgrund der weiterhin sehr hohen Inflation hat der EZB-Rat am 16.03.2023 beschlossen, die drei Leitzinsen mit Wirkung zum 22.03.2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Damit beläuft sich der wichtige Leitzins für das Haupt­refinanzierungsgeschäft auf 3,5 % ab dem 22.03.2023.

Weitere Zinserhöhungen der EZB sind nicht ausgeschlossen. Marktteilnehmer rechneten noch zu Beginn des Jahres mit einem Zinsniveau von 4,0 % im Sommer 2023. Die weitere Entwicklung der Leitzinsen hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Inflationsraten in Europa ab. Die EZB möchte weiterhin Entscheidungen basierend auf zur Verfügung stehenden Markt- und Finanzdaten treffen.

Trotz bestehender Turbulenzen an den Finanzmärkten bleibt die EZB auf Kurs. Die erhöhten Unsicherheiten an den Finanzmärkten sind unter anderem durch den überraschenden Kollaps der Silicon Valley Bank (SVB) in den USA getrieben. Marktteilnehmer sind verunsichert, weil derzeit noch unklar ist, ob bei den Regionalbanken in den USA generell Probleme bestehen, die Risiken für die Finanzstabilität bergen. Demzufolge ist der Bankensektor an den Börsen in den USA und in Europa unter Druck geraten. Weiter bestärkt die Entwicklung bei der Credit Suisse, die zweitgrößte Bank der Schweiz, die Unsicherheit der Marktteilnehmer. Die EZB betont jedoch, dass der Bankensektor des Euroraums widerstandsfähig ist und die Kapital- sowie Liquiditätspositionen solide sind. Zudem versichert die EZB zu reagieren, sollte die Preis- und Finanzstabilität im Euroraum nicht mehr gewährleistet sein. Die Sorge um eine Finanzkrise bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Die EZB stand mit der aktuellen Zinsentscheidung vor einem Dilemma. Weitere Zinsanhebungen könnten die Probleme für Banken verschärfen, während eine Pause bei den Anhebungen das Problem der Inflation wieder verstärken könnte. Die Auswirkungen steigender Zinsen für Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen, sowie Vertragsgestaltungen, sind ebenso sorgfältig zu prüfen wie eine rechtzeitige Analyse von Auswirkungen auf die Kapitalkosten und damit auf die Bewertung von Beteiligungen und Geschäfts- oder Firmenwerten. Aktuell sehen sich Unternehmensbewertungen einem ganz anderen Bewertungsumfeld gegenüber als noch Ende des Jahres 2021.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“ veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...
Advisory Valuation

Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB“) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Urteil vom 05.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer...