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EZB und FED erhöhen ihre Leitzinsen erneut

EZB hebt den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte an – die FED erhöhte ebenfalls um 0,25 Prozentpunkte

Das Jahr 2022 und bislang auch das Jahr 2023 sind aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Nun hat die EZB den Leitzins insgesamt zum siebten Mal in Folge nahezu zeitgleich zur FED um 0,25 Prozentpunkte erhöht. Der Leitzins der EZB beträgt nun 3,75 % (Hauptrefinanzierungssatz) mit Wirkung zum 10. Mai 2023.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, welche das Jahr 2022 geprägt haben, wirken sich auch im Jahr 2023 noch aus. Nachdem im Jahr 2022 Rekordinflationsraten zu beobachten waren, geht die Inflationsrate derzeit zwar leicht zurück, ist jedoch im März 2023 noch mit 7,60 % in Deutschland und in den USA mit 5,00 % deutlich über dem Inflationsniveau der Vorjahre. In der Folge haben die US-Notenbank FED und auch die EZB im Jahr 2023 bereits mehrmals den Leitzins angehoben auf nun 3,75 % (EZB) und 5,00 % bis 5,25 % (FED). 

Die FED begründet die Erhöhung des Leitzinses trotz sinkender Tendenz bei der Inflation im Wesentlichen damit, dass die Inflation immer noch weit vom Zweiprozent-Ziel entfernt ist. Daher ist lt. FED-Chef Powell nicht mit einer baldigen Senkung des Leitzinses zu rechnen, jedoch sind derzeit auch nicht weitere deutliche Erhöhungen zu erwarten.

Die EZB rechtfertigt die Erhöhung des Leitzinses ähnlich wie die FED. So ist die Inflation zwar zurückgegangen, jedoch sind die aktuellen Inflationsaussichten immer noch deutlich höher als das Inflationsziel der EZB von zwei Prozent.

FED und EZB erwarten beide, dass die Erhöhung des Leitzinses der Inflation weiter entgegenwirken wird, jedoch setzt die Erhöhung des Leitzinses die Banken weiter unter Druck, insbesondere wenn diese in langfristigen Anleihen mit niedriger Verzinsung investiert sind.

Darüber hinaus sind auch deutliche Effekte bei den Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte zu beobachten, welche seit Beginn der Leitzinserhöhungen vor etwas mehr als einem Jahr deutlich angestiegen sind. Private Haushalte bemerken den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten, insbesondere bei der Vergabe von Krediten für die Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei bevorstehender Umschuldung künftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Durch die steigende Zinslast wird das Ergebnis der Unternehmen belastet.

Auch im Zusammenhang mit bewertungsrelevanten Fragestellungen sind die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen deutlich spürbar. Noch im Januar 2022 lag der bewertungsrelevante Basiszins nach IDW S 1 bei 0,10 %. Zum 01.05.2023 ist der bewertungsrelevante risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 auf 2,25 % angestiegen. Die aktuellen Zinssatzerhöhungen schließen ein weiteres Ansteigen des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes nicht aus.

Die weiteren (Zins-) Entwicklungen für das Jahr 2023 können zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass weitere Leitzinserhöhungen zu einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus führen werden. In der Folge könnten auch die für Unternehmensbewertungen relevanten Fremdkapital- und Eigenkapitalkosten im Jahr 2023, wie bereits im Jahr 2022, noch weiter steigen. In der Praxis sind gerade vor dem Hintergrund des sich nun im Jahr 2023 fortsetzenden Zinsanstiegs die Auswirkungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie auf die angemessene Verzinsung bei zinsrelevanten Sachverhalten im Blick zu behalten. Insbesondere sind bestehende Verzinsungsregelungen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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