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EZB erhöht den Leitzins um weitere 0,25%-Punkte

Am 15.06.2023 hat die EZB im Gegensatz zur US-Notenbank FED verkündet, dass sie mit Wirkung zum 21.06.2023 den Leitzins erhöht und zwar zum achten Mal in Folge um 0,25 %-Punkte auf 4,00 %. Damit reagiert die EZB auf die zwar derzeit etwas zurückgehende, aber immer noch überdurchschnittlich hohe Inflation.

Die hohe Inflation, im Wesentlichen ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, hält auch im Jahr 2023 noch weiter an. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist grundsätzlich eine Abschwächung der Inflation zu beobachten. So lag die Inflationsrate im Mai 2023 bei 6,10 % in Deutschland, nachdem sie im März und April 2023 noch bei über 7,00 % gelegen hatte. Auch in den USA ist die Inflationsrate von 5,00 % im März und 4,90 % im April 2023 auf 4,00 % im Mai 2023 gesunken. Insgesamt ist die Inflation im Euroraum aber immer noch auf einem höheren Niveau als in den USA und auch immer noch weit vom ausgerufenen Ziel der EZB von 2 % p.a. entfernt. Daher legt die EZB, anders als die FED, keine Zinspause ein und erhöht den Leitzins mit Wirkung zum 21.06.2023 um weitere 0,25 %-Punkte auf 4,00 %. Dies stellt den höchsten Stand seit Beginn der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 dar. Allerdings ist das aktuelle Zinsniveau der EZB nach wie vor geringer als die Zinsspanne des Leitzinses in den USA.

Die Leitzinserhöhung der EZB wird voraussichtlich, wie die bereits erfolgten Leitzinserhöhungen, Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte haben. Hier ist bereits seit Beginn der Leitzinserhöhungen vor etwas mehr als einem Jahr zu beobachten, dass diese ebenfalls deutlich angestiegen sind. Für private Haushalte macht sich das unter anderem bei den gestiegenen Fremdfinanzierungskosten im Rahmen von Kreditvergaben für Immobilienfinanzierungen bemerkbar. Für Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, stellt die geänderte Zinssituation ebenfalls eine Herausforderung dar, da sie sich im Fall von bevorstehenden Umschuldungen künftig meistens nur noch zu ungünstigeren Konditionen refinanzieren können.

Die bisherigen Leitzinserhöhungen waren auch im Zusammenhang mit bewertungsrelevanten Fragestellungen bereits deutlich spürbar. Noch im Januar 2022 lag der bewertungsrelevante Basiszins nach IDW S 1 bei 0,10 %. Zum 01.06.2023 ist der bewertungsrelevante risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 auf 2,50 % angestiegen. Daher ist davon auszugehen, dass auch die jetzige Leitzinserhöhung zu einem Anstieg des risikolosen Basiszinssatzes nach IDW S 1 führen wird.

Auch wenn die EZB aktuell – anders als die FED – ihren Leitzins erhöht hat, ist das Zinsniveau der EZB noch geringer als das in den USA. Derzeit beträgt die Zinsspanne des Leitzinses in den USA nach zehn erfolgten Zinserhöhungen unverändert 5,00 % – 5,25 %. Es bleibt festzuhalten, dass die weiteren (Zins-) Entwicklungen für das Jahr 2023 zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.

Es ist aber davon auszugehen, dass die jetzige Leitzinserhöhung wie bisher zu einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus führen wird. In der Folge könnten auch die für Unternehmensbewertungen relevanten Fremdkapital- und Eigenkapitalkosten im Jahr 2023, wie bereits im Jahr 2022, noch weiter steigen. In der Praxis sind gerade vor dem Hintergrund des sich nun im Jahr 2023 fortsetzenden Zinsanstiegs die Auswirkungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie auf die angemessene Verzinsung bei zinsrelevanten Sachverhalten im Blick zu behalten. Weitere Zinserhöhungen durch die EZB im Jahr 2023 sind zudem nicht ausgeschlossen. Diese würden dann den Druck auf Unternehmenswerte weiter verstärken.

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