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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.11.2026 gerundet bei 3,75 %

Aufwärtstrend beim ungerundeten Basiszinssatz setzt sich zum 01.11.2026 weiter fort – der Druck auf Bewertungen nimmt zu

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stieg im Februar 2026 nach einem viermonatigen unveränderten Niveau von 3,25 % gerundet auf 3,50 % und verharrte bis August 2026 auf diesem Plateau. Vor dem Zinsanstieg auf 3,50 % wurde ein Wert von 3,50 % zuletzt im September 2011, d. h. vor rd. 15 Jahren erreicht. Anfang September 2026 stieg der gerundete Basiszinssatz auf 3,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt im Oktober 2026 weiter von 3,74 % (per 01.10.2026) auf 3,80 % zum 01.11.2026.

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 spiegelt eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen wider. In der Unternehmensbewertung erfolgt häufig die Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens. Der Basiszinssatz stellt somit die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage dar. In Deutschland erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen) weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit. Der Ausgangspunkt für die Bestimmung des „risikolosen“ Basiszinssatzes nach IDW S 1 ist daher die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Zur Ableitung des Basiszinssatzes hat sich in der Praxis die Svensson-Methode etabliert.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Zum 01.11.2026 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 3,80 % (per 01.10.2026: 3,74 %). Daher ist der Basiszinssatz zum 01.11.2026 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ebenfalls ein Anstieg, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Der Basiszinssatz beträgt zum 01.11.2026 gerundet 3,75 %.

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 wies in den 2010er Jahren nahezu durchgehend eine sinkende Tendenz auf. Im Jahr 2020 nahm dieser sogar erstmals negative Werte an. So sank der Basiszinssatz ausgehend von einem Zinssatz i. H. v. 4,50 % Mitte des Jahres 2009 bis zum Jahreswechsel 2020/2021 auf -0,20 %. Ursächlich hierfür war die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), verstärkt durch die Corona-Krise ab 2020. Im Zeitraum vom Beginn des Jahres 2021 bis zum Beginn des Jahres 2024 vervielfachte sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz. Dieser betrug zum 01.01.2021 noch -0,20 % und erreichte zum 01.01.2024 mit 2,75 % den höchsten Wert seit April 2014. Hintergrund waren massiv gestiegene Inflationsraten und das daraufhin höhere Zinsniveau durch Leitzinserhöhungen der Zentralbanken (insbesondere der EZB). Aufgrund des anhaltend hohen Zinsniveaus stieg der Basiszinssatz weiter an und beträgt zum 01.11.2026 nun gerundet 3,75 %.

Der seit dem Jahr 2022 erfolgte starke Anstieg des risikolosen Basiszinssatzes veranlasste den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW im September 2025 seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie anzupassen. In seiner Sitzung am 16.09.2025 beschloss der FAUB, seine Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern) abzusenken. Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 betrug 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern (5,00 % bis 6,50 % nach persönlichen Steuern) (vgl. Newsbeitrag vom 23.09.2025).

Aufgrund des im Jahr 2026 weiter angestiegenen Zinsniveaus hat der FAUB in seiner Sitzung am 12.10.2026 nun eine erneute Absenkung der Marktrisikoprämie beschlossen. Die neue Bandbreitenempfehlung beträgt 4,50 % bis 6,00 % vor persönlichen Steuern (4,00 % bis 5,25 % nach persönlichen Steuern). Der empfohlene Mittelwert vor persönlichen Steuern reduziert sich damit gegenüber der Empfehlung aus September 2025 um 0,75 Prozentpunkte von 6,00 % auf 5,25 %. Mit dieser erneuten Anpassung reagiert der FAUB auf den weiteren Anstieg des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes von 3,25 % im Januar 2026 auf ein Niveau von 3,75 % seit September 2026.

Zum 01.11.2026 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der aktuellen Mittelwertempfehlung des IDW für die Marktrisikoprämie in Höhe von 5,25 % und einem Betafaktor von 1,0 bei einem Basiszinssatz von gerundet 3,75 % somit 9,00 %. Dies entspricht einem Kapitalisierungsfaktor von rund 11,1. Bei unveränderter Anwendung der bisherigen Mittelwertempfehlung aus September 2025 hätten sich hingegen standardisierte Eigenkapitalkosten von 9,75 % (Faktor: rd. 10,3) ergeben. Die erneute Absenkung der Marktrisikoprämie wirkt sich somit unmittelbar entlastend auf die bewertungsrelevanten Kapitalkosten aus und kompensiert einen Teil des zwischenzeitlichen Anstiegs des Basiszinssatzes.

Im Vergleich zur Situation vor dem Jahr 2022 führt der gestiegene Basiszinssatz grundsätzlich weiterhin zu einem erhöhten Abwertungsdruck, da ein höheres Zinsniveau regelmäßig geringere Unternehmenswerte zur Folge hat. Die erneute Absenkung der Marktrisikoprämie wirkt dieser Entwicklung jedoch entgegen. Bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren führt die neue FAUB-Empfehlung zu niedrigeren Eigenkapitalkosten und damit zu höheren Unternehmenswerten. Insgesamt wird der durch den Anstieg des Basiszinssatzes verursachte Bewertungsdruck durch die Anpassung der Marktrisikoprämie kompensiert. Weitere Informationen zur aktuellen Entscheidung des FAUB finden Sie in unserem Newsbeitrag vom 20.10.2026.

Es bleibt abzuwarten, ob der Basiszinssatz zum Jahresende 2026 die Marke von 4,00 % erreichen wird. Sollte der ungerundete Basiszinssatz den bisherigen Aufwärtstrend weiter fortsetzen, würde der Abwertungsdruck, der durch die im Vergleich zu den Jahren bis 2021 erhöhten Diskontierungssätze entsteht, wieder zunehmen. Entscheidender Einfluss kommt hierbei auch dem Inflationsgeschehen zu, das im Jahr 2026 größtenteils eine steigende Tendenz aufweist. So stieg die Inflation von 2,1 % im Januar 2026 auf 3,3 % im September 2026 und fiel auf 2,8 % im Oktober 2026 (vorläufige Angaben des Statistischen Bundesamtes). Aufgrund der durch den Iran-Krieg angestiegenen Inflation erhöhte die EZB im Juni 2026 erstmals seit Oktober 2023 wieder die Leitzinsen. Im September 2026 erfolgte die zweite Zinserhöhung der EZB im Jahr 2026. Vor dem Hintergrund des im Jahr 2026 wieder steigenden allgemeinen Zinsniveaus hat der FAUB durch die Senkung der Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie im Oktober 2026 den Abwertungsdruck etwas gemindert.

Insofern ist genau zu beobachten, wie sich der Basiszins weiterentwickelt. Derzeit hält die seit März 2025 bestehende Aufwärtsbewegung (im gerundeten und ungerundeten Basiszinssatz) weiterhin an. In der Folge könnte sich bei einem weiter steigenden Basiszinssatz die Situation hinsichtlich des Abwertungspotenzials trotz der gesenkten Marktrisikoprämie verstärken. Insgesamt bleibt die weitere Entwicklung der EZB-Zinsen sowie der Inflation (auch im Hinblick auf den Ende Februar begonnenen Konflikt im Nahen Osten) bis zum Jahresende 2026 abzuwarten. Entscheidend ist nun die Dauer des Konflikts und wann sowie in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder vollständig und dauerhaft befahrbar wird. Auch weitere geopolitische Krisen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen werden Einfluss auf das Zinsniveau haben. Denn sowohl die Entwicklung der Leitzinsen der westlichen Notenbanken als auch die Entwicklung des Inflationsgeschehens dürften davon abhängen und haben auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Basiszinssatzes zum Jahresende 2026.

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