https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/dr-hannes-blum/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/julia-zehetmaier/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Neue Berichterstattungspflichten zu Lieferketten­finanzierungsgeschäften

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 erweitern Berichtspflichten

Ende Mai 2023 hat das IASB Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Diese beinhalten zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Lieferketten­­finanzierungsgeschäften (sogenannte supplier finance arrangements). Die Zielsetzung der erweiterten Berichtspflichten besteht darin, die Auswirkungen solcher Geschäfte auf die bilanzierten Verbindlichkeiten und die Zahlungsströme des Unternehmens sowie auch die mit den Geschäften verbundenen Liquiditätsrisiken für die Informationsadressaten transparenter darzustellen.

Ende Mai 2023 hat das IASB-Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 zur Einführung zusätzlicher Angabepflichten im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften (sogenannte supplier finance arrangements) veröffentlicht. Die Zielsetzung besteht darin, die Auswirkungen solcher Geschäfte auf die bilanzierten Verbindlichkeiten und die Zahlungsströme des Unternehmens sowie auch die mit den Geschäften verbundenen Liquiditätsrisiken für die Informationsadressaten transparenter zu machen.

Die verabschiedeten und veröffentlichten Ergänzungen der Berichtspflichten in den Regelungen zur Kapitalflussrechnung (IAS 7) sowie auch in den Angabepflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (IFRS 7) sind auf Bedenken von Stakeholdern im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften zurückzuführen. Aufgrund einiger Unternehmensschieflagen und -insolvenzen wurden Bedenken laut, dass die aktuellen Berichtspflichten nicht ausreichend sind, um Investoren eine angemessene Analyse und Einschätzung solcher Geschäfte und ihrer potenziellen Auswirkungen zu ermöglichen. Neben der aktuellen Bedeutung von Lieferkettenfinanzierungsgeschäften für ein Unternehmen soll durch die punktuellen Ergänzungen z. B. auch eine Einschätzung der Auswirkungen ermöglicht werden, wenn solche Geschäfte nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang oder zu den entsprechenden Konditionen vom Unternehmen genutzt werden können.

Im Fokus der ergänzenden Berichterstattungspflichten stehen sogenannte Lieferkettenfinanzierungsgeschäfte (supplier finance arrangements). Bei solchen Geschäften wird ein Finanzinstitut in der Geschäftsbeziehung zwischen einem Unternehmen und seinem Lieferanten zwischengeschaltet, um veränderte Zahlungsbedingungen zu erreichen. Während die Lieferung der Waren oder Erbringung von Dienstleistungen nach wie vor unmittelbar vom Lieferanten an das Unternehmen als Kunden erfolgt, werden die vertraglich vereinbarten Zahlungen über das zwischengeschaltete Finanzinstitut abgewickelt. Die Einbeziehung des Finanzinstituts bei der Finanzierung der Lieferkette kann dazu führen, dass das Unternehmen verglichen mit der ursprünglichen Vereinbarung mit dem Lieferanten längere Zahlungsziele in Anspruch nehmen kann oder auch die Lieferantenforderung bereits früher ausgeglichen wird.

Die neuen Berichtspflichten zu Lieferkettenfinanzierungsgeschäften beinhalten unter anderem:

  • die Beschreibung der Vertragsbedingungen solcher Finanzierungsgeschäfte;
  • die Nennung der Bilanzposten und der Buchwerte jeweils zum Periodenbeginn und -ende für solche Geschäfte, einschließlich der gegenüber dem Lieferanten bereits beglichenen Verbindlichkeiten;
  • die Bandbreite von Zahlungsfristen für solche Geschäfte und im Vergleich dazu für sonstige Verbindlichkeiten;
  • Risikokonzentrationen, insbesondere bei Zahlungsdienstleistern.

Die Neuregelungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, zu beachten, wobei insbesondere im ersten Geschäftsjahr mehrere Erleichterungen vorgesehen sind.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Advisory

Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Der E-Mobilitätsstandort Deutschland soll gestärkt werden. Hierzu hat die Bundesregierung steuerliche Begünstigungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die bereits Gegenstand der am 17.07.2024 beschlossenen Wachstumsinitiative waren. Konkret soll eine befristete Sonderabschreibung für rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt werden. Zudem soll die steuerliche Begünstigung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung ausgeweitet werden,...
Audit Advisory

Aufhebung der IDW St/HFA 3/1993

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses: Zur Bilanzierung und Prüfung der Anpassungspflicht von Betriebsrenten (IDW St/HFA 3/1993) aufgehoben. Ziel der Aufhebung ist es, Missverständnisse hinsichtlich der (Nicht-)Anwendbarkeit der Stellungnahme zu vermeiden. Der Gegenstand der Stellungnahme IDW St/HFA 3/1993 waren Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG. Die IDW St/HFA 3/1993...
Tax Audit

Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-GF

Mit Urteil vom 5. Juni 2024 hatte der BFH zum Zufluss nicht ausbezahlter Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entschieden. Das Urteil des BFH führte zur Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Die Sache wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen. Der BFH hat mit seinem Urteil VI R 20/22 vom 5. Juni 2024 zum Teil die bisherige BFH-Rechtsprechung bestätigt...
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.09.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.09.2024 bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,61 % (per 01.08.2024) auf 2,55 % zum 01.09.2024. Somit ist der seit März 2024 bestehende Aufwärtstrend des ungerundeten Basiszinssatzes vorerst gebrochen. Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem längeren Aufwärtstrend eine Kehrtwende vollzogen...