https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel-2/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/24843/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/nina-matlok/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/jochen-marz/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/felix-krauss/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/elisabeth-schilling/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen

Die bisherige Verlautbarung "IDW Praxishinweis 2/2018" wird durch den neuen "IDW Bewertungshinweis 1/2023" ersetzt.

Am 06.09.2023 verabschiedete der FAUB des IDW die überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 (umbenannt in „IDW Bewertungshinweis 1/2023“). Neben begrifflichen Klarstellungen wurden vor allem Ausführungen zu Insolvenzkosten ergänzt und dadurch bedingten Veränderungen der operativen und Kapitalstrukturrisiken sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken. Zudem wurde bezüglich überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.

Der FAUB des IDW verabschiedete am 06.09.2023 die überarbeitete Fassung des bisherigen IDW Praxishinweises 2/20218 zur Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen. Die neue Verlautbarung wird nicht mehr als Praxishinweis bezeichnet, sondern als Bewertungshinweis (Bewertungshinweis 1/2023).

Insgesamt kommt die aktualisierte Fassung des Bewertungshinweises zur Berücksichtigung der Verschuldung bei der Unternehmensbewertung zur rechten Zeit. Als Folge der aktuellen Verwerfungen in der Wirtschaft, nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie der historisch hohen Inflationsraten, gerieten zuletzt zahlreiche Unternehmen in Schieflage. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass die deutschen Amtsgerichte im Mai 2023 nach endgültigen Ergebnissen 1.478 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet haben. Das bedeutet einen Anstieg um 19,0 % gegenüber Mai 2022. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt bereits seit August 2022 kontinuierlich zu. Bereits durch die Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen; verbunden damit war in vielen Fällen auch ein Anstieg der Verschuldung.

Die Verschuldung sowie Insolvenzwahrscheinlichkeiten sind bei zahlreichen Unternehmen zuletzt deutlich gestiegen. Dieser Umstand hat auch Auswirkungen auf das operative Geschäft von Unternehmen, ihre künftigen finanziellen Überschüsse sowie Kapitalkosten und damit auf Unternehmensbewertungen. Der neue Bewertungshinweis 1/2023 ist insgesamt umfangreicher als der bisherige Praxishinweis 2/2018. Während der bisherige Praxishinweis 61 Randziffern aufwies, sind es beim aktuellen Bewertungshinweis insgesamt 78 Randziffern. Dabei sind 28 Randziffern neu hinzugekommen und elf wurden gestrichen. Die bisherigen Ausführungen im Praxishinweis 2/2018 wurden weitgehend übernommen. So unterscheidet der FAUB des IDW wie bisher auch zwischen gering, normal, hoch und überhöht verschuldeten Unternehmen.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem bisherigen Praxishinweis 2/2018 und dem neuen Bewertungshinweis 1/2023 liegt in der Einfügung von zusätzlichen Unterkapiteln, in denen der FAUB „Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken“ (Kap. 2.2), „Insolvenzkostenbedingte Veränderungen der operativen Risiken und Kapitalstruktur(risiko)effekte“ (Kap. 2.3) sowie „Indikatoren für Ausfallrisiken (insbesondere Bedeutung von Ratings)“ (Kap. 2.4) erläutert. Allein die vorstehenden drei neuen Kapitel umfassen 22 der insgesamt 28 neuen Randziffern.

Insgesamt ist zu begrüßen, dass der FAUB des IDW den bisherigen Praxishinweis 2/2018 umfassend überarbeitet hat und mit ergänzenden und neuen Erläuterungen die Beurteilung der Verschuldung im Rahmen von konkreten Bewertungssachverhalten erleichtert.

Die Veröffentlichung des neuen Bewertungshinweises 1/2023 in der IDW Life ist für Heft 10/2023 vorgesehen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

EU-Parlament stimmt der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu

Nach monatelangem Ringen und vielen Modifikationen sowie der Annahme im EU-Rat am 15.03.2024 hat am 24.04.2024 nun auch das EU-Parlament für das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – gestimmt. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt nun noch als Formsache. Immer wieder war die Corporate Sustainability...
Advisory Sustainability

Erste Berichtigungen am Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat erste Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, d. h. an den bislang vorliegenden europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorgenommen. Die Berichtigung wurde am 19.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90241). Die Korrekturen beziehen sich auf verschiedene Abschnitte aus den zwölf ESRS und zielen darauf ab,...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...