Ende Mai 2023 hat das IASB im Rahmen des Post-Implementation Review von IFRS 9 – Teil 2: Wertminderung ein Konsultationsdokument veröffentlicht, auf dessen Basis die Öffentlichkeit in die Diskussion zu der Thematik einbezogen werden soll. Dieser Post-Implementation Review konzentriert sich innerhalb von IFRS 9 ausschließlich auf den Bereich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.
Der Standard IFRS 9 – Finanzinstrumente, der Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten sowie zu deren Ausbuchung und auch zu Sicherungsbeziehungen beinhaltet, trat im Jahr 2018 in Kraft und löste die Vorgängerregelungen des IAS 39 ab. Im Rahmen des Due Process führt das IASB seit dem Jahr 2021 einen Post-Implementation Review zu den Regelungen in IFRS 9 sowie auch zu den diese ergänzenden Angabepflichten in IFRS 7 durch. Im Fokus des Reviews standen zunächst die Anforderungen an die Klassifizierung und die Bewertung von Finanzinstrumenten. Zu diesen wurde nach Abschluss des Review-Prozesses mit ED/2023/2 ein Exposure Draft mit punktuellen Ergänzungen der Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung veröffentlicht.
Weitere Regelungsbereiche des IFRS 9 über die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten hinaus sind Gegenstand gesonderter Review-Prozesse, die sukzessive folgen sollen. Neben dem aktuell im Fokus stehenden Teil 2: Wertminderung soll voraussichtlich im Jahr 2024 noch ein Post-Implementation Review zu IFRS 9 – Teil 3: Hedge Accounting folgen. Durch den Post-Implementation Review sollen das Funktionieren und die Akzeptanz neu eingeführter Regelungen überprüft und weitere Verbesserungsmöglichkeiten der Standards erörtert werden.
Das Konsultationsdokument des IASB, auf dessen Grundlage die Öffentlichkeit in die Diskussion zu den Wertminderungsregelungen in IFRS 9 einbezogen werden soll (sogenannter Request for Information), wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Damit begann die zweite Phase dieses Post-Implementation Review, der sich ausschließlich mit dem Themenbereich Wertminderung beschäftigt. Die Kommentierungsfrist zum Request for Information endete am 27.09.2023.
Im Konsultationsdokument zum Post-Implementation Review zu IFRS 9 – Teil 2: Wertminderung wurden insgesamt zehn Themenkomplexe zur Diskussion gestellt. Zu jedem dieser zehn Abschnitte wird zunächst der Hintergrund der jeweiligen Vorschriften im Standard erläutert. Zum Teil wird ergänzend als „Spotlight“ hervorgehoben, welche besonderen Aspekte oder Herausforderungen das IASB zu diesem Themenkomplex bis dato bereits erkannt hat oder näher untersuchen möchte, bevor jeder Abschnitt mit einer konkreten mehrteiligen Fragestellung abgeschlossen wird. Hierbei werden folgende Themen adressiert:
- Grundkonzept des Wertminderungsmodells,
- Allgemeines Modell zur Erfassung erwarteter Kreditausfälle,
- Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos,
- Ermittlung erwarteter Kreditausfälle,
- Vereinfachtes Modell für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen,
- Erworbene oder herausgegebene wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte,
- Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 gemeinsam mit anderen Regelungen,
- Übergang,
- Angaben zu Kreditrisiken,
- Sonstiges.
Ausgehend von den Rückmeldungen zu dem Konsultationsdokument werden die Erkenntnisse durch das IASB erörtert und ggf. Folgemaßnahmen ins Auge gefasst. Als finaler Schritt zum Post-Implementation Review ist die Veröffentlichung eines Feedback Statement durch das IASB zu erwarten.