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Themen

Berichterstattung über Treibhaus­gas­emissionen

Kategorisierung von THG-Emissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3

Im Zuge der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen erheblich in den Fokus gerückt. Um dieser Berichtspflicht nachzukommen, hat eine Kategorisierung der Emissionen in Scope 1, 2 und 3 nach dem sogenannten Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) zu erfolgen. Mit dieser Systematisierung werden direkte und indirekte Emissionen eines Unternehmens selbst sowie entlang seiner Wertschöpfungskette differenziert.

Hintergrund

Die Rolle der Unternehmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel bzw. dem Klimaschutz wird zunehmend kritisch betrachtet. Dies wird nicht nur durch gesellschaftliche Erwartungen an nachhaltiges Handeln beeinflusst, sondern auch durch die verstärkten Anforderungen von Richtlinien, die eine umfassende Aufschlüsselung von Treibhausgasemissionen verlangen. Hierzu zählen bspw. auch die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, deren Berichtsinhalte in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgeschrieben sind. Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist es für die berichtspflichtigen Unternehmen unabdingbar, präzise Kenntnisse über die eigenen CO2-Emissionen und eine klare Identifikation der Quellen, die für diese Emissionen verantwortlich sind, zu erlangen.

Im Bereich von Klimaberichterstattung und -management hat sich das sogenannte Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) als ein international anerkannter Standard etabliert. Dieses Protokoll bietet Unternehmen und öffentlichen Institutionen detaillierte Richtlinien zur Erfassung, Berechnung und Kategorisierung von Treibhausgasemissionen.

Das GHG Protocol klassifiziert unternehmensbezogene Treibhausgasemissionen in drei Geltungsbereiche, die sogenannten Scopes. Die Begriffe „Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Emissionen“ beziehen sich auf unterschiedliche Emissionsquellen im Carbon Footprint, die sowohl direkt durch Unternehmensaktivitäten als auch in der gesamten Wertschöpfungskette entstehen können. Innerhalb dieser Kategorisierung werden die Emissionen in zwei Gruppen unterteilt: direkte und indirekte Treibhausgasemissionen. Direkte Treibhausgasemissionen umfassen jene, die ein Unternehmen direkt in die umgebende Atmosphäre entlässt, z. B. durch firmeneigene Produktionsprozesse oder durch die Nutzung von Energieträgern, wie Gas, Brennstoffe oder Kühlmittel. Im Gegensatz dazu werden indirekte Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette von Wirtschaftspartnern freigesetzt, durch die Produktion von Gütern und Dienstleistungen oder durch den Transport und die Verteilung der Produkte.

Um diese Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Emissionen bei der Berechnung und Berichterstattung zu erleichtern, bedienen sich Standards wie z. B. der Corporate Accounting and Reporting Standard des GHG Protocol sowie der für die Berichterstattung nach der CSRD maßgebliche ESRS E1 Climate Change/Klimawandel der Einteilung von unternehmensbezogenen Treibhausgasemissionen in diese drei Scopes. Diese Kategorisierung bildet das Grundgerüst für eine präzise Erfassung und Kommunikation von Treibhausgasemissionen, was wiederum eine effektive Steuerung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen soll.

Scope 1: Direkte Emissionen

Scope 1 konzentriert sich auf die direkten Emissionen, die aus Quellen resultieren, die sich direkt im unmittelbaren Besitz oder innerhalb des Geltungsbereichs eines Unternehmens befinden. Diese Kategorie umfasst nicht nur die Emissionen aus betriebseigenen Anlagen und Prozessen, sondern auch die genutzte Energie, die das Unternehmen selbst erzeugt. Ebenso fallen die Emissionen des unternehmenseigenen Fuhrparks mit Verbrennungsmotoren, etwa von Autos oder Lieferwagen, in den Bereich von Scope 1. Durch ein detailliertes Verständnis dieser direkten Emissionsquellen wird es Unternehmen ermöglicht, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Wissen bildet die Grundlage für effektive Strategien zur Emissionsminderung und trägt somit zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltschonung bei.

Scope 2: Indirekte Emissionen durch Energielieferanten

Der zweite Scope bezieht sich auf, aus Sicht des berichtenden Unternehmens, indirekte Emissionen, die durch externe Energielieferanten verursacht werden. Dies umfasst den Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kühlung, den das Unternehmen von externen Quellen bezieht. Wichtig zu beachten ist, dass selbst erzeugte Energie, die innerhalb der Systemgrenzen des Unternehmens genutzt wird, dem Bereich von Scope 1 zuzuordnen ist. Im Kontext von Scope 2 liegt der Fokus auf den Emissionen, die aus dem Bezug von Energie von außerhalb des Unternehmens entstehen. Diese indirekten Emissionen sind von entscheidender Bedeutung für eine ganzheitliche Bewertung der Umweltauswirkungen eines Unternehmens und bieten Ansatzpunkte für Strategien zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Scope 3: indirekte Emissionen in der vor- und nachgelagerten Lieferkette

Während Scope 1 und 2 vergleichsweise einfach quantifizierbare Emissionen erfassen, fokussiert sich Scope 3 auf schwer zu erfassende Emissionen entlang der Lieferkette. Hier manifestieren sich Emissionen aus Aktivitäten, die zwar nicht direkt zum Unternehmen gehören, aber dennoch eine entscheidende Rolle im Gesamtbild spielen.

Da Scope 3 der komplexeste Geltungsbereich ist, wurden im GHG Protocol 15 Kategorien entwickelt, um die Emissionsquellen präziser zu erfassen. Diese gliedern sich in vorgelagerte und nachgelagerte Aktivitäten, die mit gekauften Waren (materielle Güter) und Dienstleistungen (immaterielle Güter) in Verbindung stehen.

Die vorgelagerten Aktivitäten umfassen:

  1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (Roh- und Hilfsstoffe, Verbrauchsmaterial, Dientleistungen)
  2. Kapitalgüter (für die Produktion genutzte technische Infrastruktur)
  3. Anteiliger Brennstoff- und Energieverbrauch vorgelagerter Unternehmen
  4. Transport und Verteilung (eingekaufte Transportleistungen)
  5. Produzierter Abfall (Entsorgung und Behandlung von Verpackungen, Betriebsabfällen usw.)
  6. Geschäftsreisen mit öffentlichen oder gemieteten Verkehrsmitteln
  7. Pendeln der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle
  8. Angemietete oder geleaste Gebäude, Maschinen usw.

Die nachgelagerten Aktivitäten umfassen:

  1. Transport und Verteilung der hergestellten Wirtschaftsgüter
  2. Weiterverarbeitung der verkauften Produkte
  3. Nutzung der verkauften Güter beim Endverbraucher
  4. Umgang mit verkauften Gütern an deren Lebenszyklusende
  5. Angemietete oder geleaste Sachanlagen (von Fremdfirmen genutzte Gebäude, Produktionsanlagen oder Fahrzeuge)
  6. Aktivitäten von Franchisenehmern
  7. Aktivitäten von Unternehmen und Projekten, in die die eigene Firma finanzielle Mittel investiert hat

Scope 3 verdeutlicht die Vernetzung und Interdependenz der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Einfluss auf die Umwelt ist nicht auf unternehmensbezogene Aspekte beschränkt, sondern erstreckt sich über die gesamte Lieferkette und betont die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung, um effektive Strategien zur Emissionsreduktion zu entwickeln. Emissionen, die bei einem Unternehmen in die Kategorie Scope 3 fallen, sind für andere Unternehmen deren Scope 1 zuzurechnen.

Erfassung der Daten

Die Datenerfassung bezüglich der Treibhausgasemissionen von Unternehmen ist weitgehend durch die Nutzung von Buchhaltungsmethoden und Technologielösungen realisierbar. Insbesondere Rechnungen für elektrischen Strom, Heizöl, Heizgas und Kraftstoffe bieten wertvolle Informationen zur Bestimmung des Verbrauchs. Zur umfassenden Erfassung aller Emissionen in Form von CO2-Äquivalenten dienen spezifische Emissionsfaktoren als nützliche Werkzeuge. Hierbei stoßen Unternehmen insbesondere im Bereich Scope 3 auf Herausforderungen. Die Komplexität der Wertschöpfungskette sowie unzureichende Informationen von beteiligten Unternehmen erschweren die Berechnung der in Scope 3 freigesetzten Treibhausgase erheblich. In solchen Fällen können allgemeine Emissionsfaktoren verwendet werden, um Schätzungen vorzunehmen und eine präzise Emissionsbilanz zu erstellen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit von transparenten Daten und einem standardisierten Ansatz, um eine genaue Erfassung und Bewertung der unternehmensbezogenen Treibhausgasemissionen zu ermöglichen.

CO2-Äquivalente

Die erfassten Treibhausgasemissionen werden in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e) umgerechnet. Diese Maßeinheit ermöglicht eine Vergleichbarkeit verschiedener Treibhausgase, indem sie die Emissionen in Tonnen CO2 umrechnet, die dasselbe Erwärmungspotenzial wie eine Tonne eines anderen Treibhausgases haben. Die Verwendung dieser einheitlichen Messmethode schafft eine klare und präzise Kommunikation sowie Vergleichbarkeit von Emissionen zwischen verschiedenen Unternehmen. Dies trägt zur Transparenz und Genauigkeit in Bezug auf die gemessenen Treibhausgase bei.

Zusammenhang mit CSRD und ESRS

Mit der Einführung der neuen EFRAG-Standards (ESRS) als maßgebende Standards für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD ändern sich die Vorgaben für die Scope 3-Berichterstattung von berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Der Standard ESRS E1 Climate Change/Klimawandel macht die Integration von Scope 3 in die Berichterstattung für alle Unternehmen zur Pflicht. Dennoch gewährt ESRS E1 den Unternehmen einen gewissen Spielraum. Einige Scope 3-Kategorien bleiben optional und können je nach Relevanz für die Unternehmensaktivitäten ausgelassen werden. Darüber hinaus ermöglicht der Standard die Zusammenfassung bestimmter Kategorien, um den Aufwand für CO2-Berechnungen und die Berichterstattung zu reduzieren.

Konkret sind die Unternehmen in ESRS E1-6 dazu verpflichtet, die Bruttoemissionen für die Scope 1, 2 und 3 Kategorien anzugeben. Diese klare Vorgabe schafft Transparenz und ermöglicht es den Unternehmen nicht nur, ihre eigenen Emissionen genau zu verstehen, sondern auch ihren Beitrag zur Gesamtemission der Wertschöpfungskette präzise zu erfassen und zu kommunizieren. Diese klare Angabepflicht bildet die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Geschäftspraxis im Kontext des Klimawandels und fördert die ganzheitliche Betrachtung der unternehmensbezogenen Treibhausgasemissionen.

Fazit und Ausblick

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD kommt für die betroffenen Unternehmen die Notwendigkeit, direkte und indirekte Treibhausgasemissionen zu ermitteln und in „Tonnen CO2-Äquivalenten“ als Berichtseinheit umzurechnen. Relevant für die Kategorisierung sind dabei die im sogenannten GHG Protocol enthaltenen und definierten Kategorien Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass sich die Unternehmen detailliert mit den entsprechenden Anforderungen vertraut machen, um die Einhaltung der Berichtspflichten sicherstellen zu können. Auch wenn die Mehrheit der neu nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, so ist es doch erforderlich, sich frühzeitig – schon jetzt – mit den Anforderungen insgesamt auseinanderzusetzen. Der Aufwand für die Vorbereitung darf nicht unterschätzt werden und es gilt sicherzustellen, dass rechtzeitig vor dem 01.01.2025 klar ist, welche Daten insgesamt zur Erfüllung der Berichtspflichten notwendig sind, wer für deren Ermittlung zuständig ist und wie die Informationen beschafft werden können. Die Angabepflichten zu den Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 sind dabei nur ein Bestandteil.

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