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News

IDW veröffentlicht Factsheet zur Unternehmensbewertung

Factsheet gibt Überblick zu den Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfer*innen bei Unternehmensbewertungen.

Das IDW gibt in einem neuen Factsheet einen kompakten Überblick über den Themenkomplex der Unternehmensbewertung als klassisches Kompetenzfeld von Wirtschaftsprüfer*innen. Das Factsheet soll potenziellem Nachwuchs, Medien, der Politik, Verbänden sowie weiteren Interessierten einen Überblick zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen geben.

Die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen zu verschiedensten Anlässen zählt regelmäßig zu den Aufgaben von Wirtschaftsprüfer*innen. Mit dem neuen Factsheet, welches im Rahmen des IDW Informationsangebots auf www.wirtschaftsprüfer.de veröffentlicht wurde, gibt das IDW ein Überblick zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers bei Unternehmensbewertungen.

Die Bewertung eines Unternehmens ist stets eine komplexe Einzelfallbeurteilung auf Basis einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Informationen. Der Fokus dieser Informationen richtet sich immer in die Zukunft. Es handelt sich hierbei um ein klassisches Kompetenzfeld von Wirtschaftsprüfern.

Unternehmensbewertungen dienen als Grundlage für eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen wie:

  • Unternehmenstransaktionen (bspw. Käufe/Verkäufe, Fusionen, Finanzierungstätigkeiten, Börsengänge)
  • Aktionen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (z. B. Squeeze Out)
  • Behandlung von Unternehmenstransaktionen in der externen Rechnungslegung
    (bspw. Kaufpreisallokation, Goodwill-Impairment-Tests)
  • Berücksichtigung von Unternehmenstransaktionen im Steuerrecht
    (bspw. konzerninterne Umstrukturierung)
  • Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen (z. B. Ein-/Austritt von Gesellschaftern, Erbauseinandersetzungen)

Bei diesen Bewertungsanlässen können Wirtschaftsprüfer verschiedene Rollen einnehmen:

  • Neutraler Gutachter: In dieser Rolle tritt der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger auf, der mit nachvollziehbarer Methodik und unabhängig von jeglichen individuellen Vorstellungen der jeweiligen Parteien einen Sachverhalt bewertet
  • Berater: In der Beraterfunktion handeln Wirtschaftsprüfer im Interesse ihrer Mandanten. Hierbei ermitteln sie subjektive Entscheidungswerte.
  • Schiedsgutachter: In dieser Funktion ermitteln Wirtschaftsprüfer in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der differierenden subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert.
  • Sachverständiger: In diesem Fall beurteilen Wirtschaftsprüfer in fachlichen Stellungnahmen bspw. die finanzielle Angemessenheit von Transaktionspreisen.

Weitere Themengebiete, die in dem nun veröffentlichten Factsheet behandelt werden, sind Bewertungsmethoden sowie Bewertungsgrundsätze.

Das nun veröffentlichte Factsheet gibt Interessierten einen Überblick zu den Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfer*innen im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen sowie zu grundlegenden Themengebieten wie Bewertungsanlässe, Bewertungsmethoden und Bewertungsgrundsätze. Das aktuelle Factsheet finden Sie hier: IDW Factsheet Unternehmensbewertung.

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