Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 23.02.2024 – wie erwartet – dem „unechten“ Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte ohne die Stimmen der Union. Damit bleibt es ungewiss, ob der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zustimmen wird. Die Abstimmung im Bundesrat ist für die Sitzung am 22.03.2024 geplant.
Am 23.02.2024 stimmte der Bundestag, wie zu erwarten war, dem „unechten“ Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz zu. Die Entlastungswirkung des Wachstumschancengesetzes wurde im Vergleich zur ursprünglichen Wirkung drastisch reduziert. Statt Entlastungen von jährlich ca. EUR 7 Mrd. geht der Gesetzgeber nunmehr von Entlastungen von jährlich ca. EUR 3 Mrd. aus. Die Anpassungen und Streichungen von Maßnahmen des unechten Vermittlungsergebnisses wurden bereits in dem Beitrag vom 23.02.2024 thematisiert (vgl. News vom 23.02.2024).
Anzumerken ist, dass die Union der aktuellen Fassung des Wachstumschancengesetzes bislang nicht zugestimmt hat. Die Ablehnung der Union zeichnete sich bereits in den Vorverhandlungen zum Vermittlungsausschuss und im Vermittlungsausschuss selbst ab. Die fehlende Zustimmung der Union liegt nicht etwa an einer Ablehnung des Vermittlungsergebnisses, sondern an deren Ziel, die Steuererhöhungen beim Agrardiesel zu verhindern. Ohne Zustimmung der Union fehlt dem Wachstumschancengesetz die notwendige Mehrheit im Bundesrat, ohne dessen Zustimmung das Wachstumschancengesetz nicht verabschiedet werden kann. Daher ist es nach wie vor ungewiss, ob und wann das Wachstumschancengesetz final verabschiedet werden kann.
Planmäßig soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.03.2024 über das Wachstumschancengesetz abstimmen. Unter Umständen könnte dann erneut der Vermittlungsausschuss angerufen werden, wenn die Union ihre Blockadehaltung nicht aufgibt und die Bundesregierung der Forderung der Union zum Verzicht auf die Steuererhöhungen beim Agrardiesel nicht nachkommt.