Am 24.10.2024 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (ECEP) für die anstehende Prüfungssaison bekannt. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2024 relevant.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat zusammen mit den europäischen nationalen Aufsichtsbehörden – in Deutschland ist z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig – ihre Prüfungsschwerpunkte für 2024 identifiziert und nun in einem Public Statement bekannt gegeben.
Für die IFRS-Abschlüsse 2024 sind die diesjährigen gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die Finanzberichterstattung die folgenden:
- Liquiditätsüberlegungen:
Im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bestehen neue verpflichtende Angaben, die zu berücksichtigen sind. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Themen in Bezug auf Verträge mit Covenants im Kontext des IAS 1. Der dritte Unterschwerpunkt umfasst Problembereiche im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen. - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und signifikante Schätzungen:
Die ESMA betont allgemeine Anforderungen an die Darstellung zu wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten. Zudem wird im Zusammenhang mit der Beurteilung von Beherrschung, gemeinschaftlicher Führung und maßgeblichem Einfluss auf notwendige Angaben zu maßgeblichen Ermessensausübungen und getroffenen Annahmen, die der Beurteilung zugrunde liegen, verwiesen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Angabeverpflichtungen zu signifikanten Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden.
Daneben hat die ESMA in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung folgende Prüfungsschwerpunkte identifiziert:
- Wesentlichkeitsüberlegungen
Die ESMA betont die Bedeutung der Durchführung einer gründlichen doppelten Wesentlichkeitsanalyse, weil diese den Ausgangspunkt für die Bestimmung der berichtspflichtigen Informationen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet. Hier sollte besonders auf die zugehörigen Angaben im Anhang geachtet werden. - Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsaussage
Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind der Umfang und die Struktur der Nachhaltigkeitsaussage. Die ESMA empfiehlt die Anwendung der Beispielstruktur aus Appendix F des ESRS 1. - Angaben im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie
Der letzte Prüfungsschwerpunkt betrifft die Angaben im Zusammenhang mit Art. 8 der EU-Taxonomie. In diesem Kontext sollten besonderes die Empfehlungen der ESMA aus dem letzten Jahr (2023) beachtet werden.
Bezüglich der ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) konzentriert sich die Prüfung durch die ESMA auf häufige Fehler, die bei der Erstellung der ESEF-Dokumente in der Vergangenheit festgestellt wurden. Hierzu zählen aus Sicht der ESMA:
- Verwendung der korrekten Auszeichnungselemente
- Verwendung von Erweiterungs-Elementen und deren Verlinkung
- Konsistente und vollständige Auszeichnung
- Verwendung der richtigen Vorzeichen, Skalierung und Genauigkeit
- Konsistente Berechnung von ausgezeichneten Elementen
In dem Public Statement der ESMA verweist diese zudem auf weitere relevante Themengebiete für die kommende Prüfungssaison. Hierzu zählt insbesondere auch die Verbindung zwischen finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung, also das Zusammenspiel zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung.