Am 07.11.2024 teilte die BaFin mit, dass die Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Bereich von IAS 36 und IFRS 9 bei den Abschlussdurchsichten schwerpunktmäßig kontrolliert wird. Anlass sind u. a. geopolitische sowie gesamtwirtschaftliche Herausforderungen, die sich insbesondere auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten auswirken können. Daher wird besonders auf die Anzeichen für Wertminderungen, durchgeführte Wertminderungstests und die Einbringlichkeit von Forderungen geachtet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt in ihrer Mitteilung vom 07.11.2024 bekannt, dass sie im Rahmen ihrer Prüftätigkeiten im Jahr 2025 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzieller Vermögenswerte im Bereich von IAS 36 und IFRS 9 überprüfen wird.
Hintergrund der schwerpunktmäßigen Prüfung sind die geopolitischen sowie gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen, die viele Unternehmen betreffen. Zudem steht bei vielen Unternehmen eine digitale und nachhaltige Transformation auf der Agenda. Die vorstehenden Faktoren können sich erheblich auf die Werthaltigkeit von finanziellen wie nicht finanziellen Vermögenswerten auswirken. Obendrein unterliegt die Werthaltigkeitsprüfung Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen.
Bei nicht finanziellen Vermögenswerten wird die BaFin besonders darauf achten, ob es Hinweise auf Wertminderungen gibt und ob entsprechende Wertminderungstests ordnungsgemäß vorgenommen wurden. Bei finanziellen Vermögenswerten wird hingegen die Einbringlichkeit von Forderungen im Fokus stehen. Die Unternehmen werden zu einer vollständigen Dokumentation der Analysen und Tests sowie einer transparenten und nachvollziehbaren Darstellung der getroffenen Annahmen angehalten.