Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.01.2025 weiterhin bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt geringfügig von 2,49 % (per 01.12.2024) auf 2,48 % zum 01.01.2025. Somit setzt sich die seit November 2024 bestehende Seitwärtsbewegung beim ungerundeten Basiszins fort.
Der Basiszinssatz nach IDW S 1 spiegelt eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen wider. In der Unternehmensbewertung erfolgt häufig die Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens. Der Basiszinssatz stellt somit die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage dar. In Deutschland erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen) weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit. Der Ausgangspunkt für die Bestimmung des „risikolosen“ Basiszinssatzes nach IDW S 1 ist daher die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Zur Ableitung des Basiszinssatzes hat sich in der Praxis die Svensson-Methode etabliert.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Zum 01.01.2025 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,48 % (per 01.12.2024: 2,49 %). Daher ist der Basiszinssatz zum 01.01.2025 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein geringfügiger Rückgang, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Der Basiszinssatz beträgt zum 01.01.2025 gerundet 2,50 %.
Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 wies in den 2010er Jahren nahezu durchgehend eine sinkende Tendenz auf. Im Jahr 2020 nahm dieser sogar erstmals negative Werte an. So sank der Basiszinssatz ausgehend von einem Zinssatz i. H. v. 4,50 % Mitte des Jahres 2009 bis zum Jahreswechsel 2020/2021 auf -0,20 %. Ursächlich hierfür war die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verstärkt durch die Corona-Krise ab 2020.
Im Zeitraum vom Beginn des Jahres 2021 bis zum Beginn des Jahres 2024 vervielfachte sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz. Dieser betrug zum 01.01.2021 noch -0,20 % und erreichte zum 01.01.2024 mit 2,75 % den höchsten Wert seit April 2014. Hintergrund waren massiv gestiegene Inflationsraten und das daraufhin höhere Zinsniveau durch Leitzinserhöhungen der Zentralbanken (insbesondere der EZB). Hinzu kamen die Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zum 01.02.2024 erfolgte eine Kehrtwende und der gerundete Basiszinssatz stagniert seitdem bei gerundet 2,50 %. Das Jahr 2024 war geprägt durch ein rückläufiges Inflationsgeschehen und durch die ab Juni von der EZB vorgenommenen Zinssenkungen. In dem Basiszinssatz nach IDW S 1 haben sich die vorstehenden Entwicklungen noch nicht merkbar niedergeschlagen.
Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.
Zum 01.01.2025 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,50 % somit 9,50 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,5. Zu Beginn des Jahres 2024 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 9,75 %, was einem Faktor von rd. 10,3 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte zum 31.12.2024 aktuell geringfügig höher ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2024.
Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich der Basiszinssatz im Verlauf des Jahres 2025 entwickeln wird. Sollte auch der ungerundete Basiszinssatz sinken, würde sich der Abwertungsdruck, der durch die im Vergleich zu den Jahren bis 2021 erhöhten Diskontierungssätze entsteht, mindern. Entscheidenden Einfluss kommt hierbei auch dem Inflationsgeschehen zu. Die Inflationsrate ist nach Angaben des Statistischen Bundesamt von 3,9 % im Dezember 2023 auf 2,2 % im November 2024 zurückgegangen. Ein Wiederansteigen des Inflationsgeschehens erscheint nach derzeitigem Stand eher als unwahrscheinlich. Gleichzeitig spiegeln sich die erfolgten Zinssenkungen der EZB im Jahr 2024 noch nicht unmittelbar im bewertungsrelevanten Basiszinssatz wider.
Insofern bleibt weiter abzuwarten, wie lange der Basiszinssatz auf dem aktuellen Niveau verharren wird, bis eine Abwärtsbewegung eintritt. In der Folge würde die angespannte Situation hinsichtlich des Abwertungspotentials abgeschwächt. Insgesamt bleiben die Entwicklung der EZB-Zinsen sowie der Inflation abzuwarten; beide Sachverhalte dürften auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Basiszinssatzes im Jahr 2025 haben.