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Zinsumfeld zum Jahresbeginn 2025

Zinssenkungen bei EZB, Zinspause bei FED und steigende Zinsen bei deutschen Staatsanleihen

Während die EZB ihre Leitzinsen im Verlauf des aktuellen Jahres 2025 bereits zweimal gesenkt hat, legt die FED zeitgleich eine Zinspause ein. Bei deutschen Staatsanleihen zeichnen sich hingegen steigende Renditeforderungen der Investoren ab. Durch die kapitalmarktgestützte Ableitung des Basiszinses für Zwecke der Unternehmensbewertung hat die Verzinsung der Bundesanleihen auch Auswirkungen auf den bewertungsrelevanten Basiszins. Hintergrund der konträren Situation ist eine aktuelle Gemengelage von makroökonomischen und politischen Entwicklungen.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der aktuelle Nahost-Konflikt, prägten das Jahr 2024. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ist das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4 % auf 2,2 % zurückgegangen. In den Sommermonaten des Jahres 2024 verharrte die Inflationsrate auf einem Niveau etwas oberhalb der Zielinflationsrate der EZB von 2,0 %. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rd. 2,4 %. Im Februar 2025 beträgt die Inflation im Euroraum voraussichtlich 2,4 %.

Zeitgleich zeichnet sich im Hinblick auf die Zinsentwicklung ein uneinheitliches Bild ab. Vor dem Hintergrund des sich normalisierenden Inflationsgeschehens senkte die Europäische Zentralbank (EZB) die drei Leitzinssätze im Januar 2025 um 0,25 Prozentpunkte. Anfang März 2025 erfolgte eine weitere Zinssenkung um erneut 0,25 Prozentpunkte. Dies stellt die sechste Zinssenkung in Folge dar.

  • Der Hauptrefinanzierungssatz beläuft sich Stand März 2025 nun auf 2,65 %. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
  • Gleichzeitig erfolgt eine Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, auf 2,50 % (Stand März 2025). Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
  • Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird zeitgleich auf 2,90 % (Stand März 2025) festgesetzt.

Ziel der expansiven Geldpolitik ist es, positive Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu geben.

Anders stellt sich hingegen die Situation in den USA dar. Aufgrund der zum Jahresende 2024 wieder angestiegenen Inflation (von 2,70 % im November 2024 auf 2,90 % im Dezember 2024) in den USA, legte die FED Ende Januar 2025 eine Zinspause ein. Die Leitzinsen der FED bleiben in einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,50 %.

Die von der FED getroffene Entscheidung für eine Zinspause steht im Widerspruch zur Forderung des neu gewählten Präsidenten Donald Trump, der im Vorfeld eine Senkung der Leitzinsen gefordert hatte. Ziel der Trump-Regierung ist eine Stärkung der amerikanischen Wirtschaft durch niedrigere Zinsen.

Im Unterschied zu den Leitzinsen der Notenbanken dient der Basiszinssatz nach IDW S 1 als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf die Höhe der zu bestimmenden Unternehmenswerte.

Vor dem Hintergrund der Zinsentscheidungen der Notenbanken ist es erstaunlich, dass der ungerundete Basiszinssatz jüngst von 2,54 % (per 01.02.2025) auf 2,59 % zum 01.03.2025 anstieg. Der ungerundete Anstieg schlägt sich jedoch (noch) nicht in dem auf ¼-Prozensatz gerundeten Wert nieder. Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert bereits seit dem 01.02.2024, d. h. seit über einem Jahr, bei gerundet 2,50 %. Die Plateaubildung des gerundeten Basiszinssatzes zeigt auch, dass sich die erfolgten sechs Zinssenkungen der EZB seit Mitte des Jahres 2024 noch nicht unmittelbar im bewertungsrelevanten Basiszinssatz widerspiegeln.

Der Basiszinssatz stellt die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage dar. In Deutschland erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen) weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit. Ausgangspunkt für die Bestimmung des „risikolosen“ Basiszinssatzes nach IDW S 1 ist daher die Zinsstrukturkurve für in diesem Fall deutsche Staatsanleihen.

Die Gründe für den jüngsten Anstieg des ungerundeten Basiszinssatzes könnten in den erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheiten liegen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die geänderte Wirtschaftspolitik der USA als größte Volkswirtschaft der Welt. Die neu gewählte US-Regierung unter Trump setzt verstärkt auf Zölle u.a. gegen China, Kanada und Mexiko als (wirtschafts-) politisches Instrument.

Auch die aktuellen Entwicklungen in der deutschen Politik könnten Auswirkungen auf den risikolosen Basiszins haben. Zur Finanzierung der geplanten Sondervermögen der möglichen zukünftigen Bundesregierung ist die Ausgabe von Bundesanleihen im Volumen von Hunderten Milliarden Euro am Kapitalmarkt durch die Bundesrepublik Deutschland notwendig. Aufgrund der zunehmenden Verschuldung der Bundesrepublik Deutschland dürften Anleger eine Risikoprämie fordern, was zu einer höheren Verzinsung der neu ausgegebenen deutschen Staatsanleihen führt. Die aufgezeigte Entwicklung kann durch die kapitalmarktgestützte Ableitung des Basiszinssatzes auch Auswirkungen auf die Höhe des für Unternehmensbewertungen relevanten risikolosen Basiszinssatzes haben.

Dabei wird auch der weitere Verlauf des Inflationsgeschehens eine Rolle spielen. Die Bundesregierung erwartet für Deutschland im Jahresdurchschnitt 2025 eine Inflationsrate von 2,2 %, einem Wert der auch von Analysten als erreichbar angesehen wird.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die aktuellen globalen politischen Entwicklungen und die weiteren Entscheidungen der Notenbanken auf den bewertungsrelevanten risikolosen Basiszins auswirken. Daher ist noch nicht abschätzbar, in welche Richtung sich der Basiszinssatz im Verlauf des Jahres 2025 entwickeln wird. Sollte der gerundete Basiszinssatz sogar wieder ansteigen, würde der Abwertungsdruck, der durch die erhöhten Diskontierungssätze entsteht, zunehmen. Denn in der Folge sinken bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte.

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