https://www.kleeberg.de/team/andreas-kuhn/
https://www.kleeberg.de/team/julian-philipp/
https://www.kleeberg.de/team/carina-boegner/
https://www.kleeberg.de/team/ann-katrin-schad/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-frank/
https://www.kleeberg.de/team/alina-appelt/
https://www.kleeberg.de/team/martin-neumayer/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/dr-hannes-blum/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-bihler/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge in Bezug auf den Anstieg der Marktzinsen

Die Niedrigzinsphase in der Vergangenheit hat immer wieder die Diskussion hervorgebracht, ob die Höhe der Säumniszuschläge bei verspäteter Steuerzahlung verfassungskonform ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) bejahte nun dies und begründet dies mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Beginnend mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die Inflation und der Marktzins deutlich an und beendeten die Niedrigzinsphase. Der BFH sieht somit die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022 als verfassungskonform an.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil vom 21. März 2025 klargestellt, dass seit März 2022 keine ernsthaften Zweifel (mehr) an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich geregelten Säumniszuschläge bestehen. Dies wurde insbesondere mit dem deutlichen Anstieg der Marktzinsen begründet, der seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine im Februar 2022 eintrat.

Hintergrund der Säumniszuschläge

Säumniszuschläge sind gesetzlich in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie werden fällig, wenn Steuerpflichtige ihre Zahlungen nicht fristgerecht leisten, und betragen 1 % des rückständigen Steuerbetrags pro Monat (also 12 % pro Jahr) – eine Höhe, die während der Niedrigzinsphase zunehmend in Frage gestellt wurde. Kritiker argumentierten, dass diese Regelung unverhältnismäßig sei und nicht der realwirtschaftlichen Entwicklung entspreche.

Verfassungsrechtliche Zweifel während der Niedrigzinsphase

In zurückliegenden Urteilen, insbesondere während der Phase historisch niedriger Marktzinsen, hatte der BFH (noch) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge geäußert. Hierbei stand unter anderem das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 GG) im Fokus. Strittig war, ob die pauschale Höhe der Säumniszuschläge einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Vermögen von Steuerpflichtigen darstellt, insbesondere in einem Zinsumfeld, in dem Darlehen oft zu Zinssätzen unter 1 % p. a. angeboten wurden.

Kein verfassungsrechtlicher Zweifel ab März 2022

Mit Beginn des Anstiegs der Marktzinsen ab Anfang 2022 hat sich jedoch die Sachlage geändert. In einem aktuellen Urteil argumentiert der BFH, dass die Höhe der Säumniszuschläge in einem veränderten Zinsumfeld wieder realitätsnah sei. Insbesondere die starken wirtschaftlichen Verwerfungen durch den Krieg in der Ukraine, die zu einer höheren Inflation und in der Folge zu deutlichen Leitzinserhöhungen führten, haben die Grundlage für vorherige verfassungsrechtliche Bedenken entkräftet. Im Streitfall entschied das Gericht, dass der Zuschlag nicht als unverhältnismäßige Sanktion bewertet werden könne.

Fazit und Rechtslage

Der BFH bekräftigt mit dieser Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Regelungen über Säumniszuschläge, insbesondere in Zeiten steigender Zinsen. Steuerpflichtige sollten sich bewusst sein, dass die gesetzlichen Vorschriften bis auf wenige Ausnahmefälle weiterhin strikt angewendet werden. Zugleich zeigt das Verfahren, dass Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld Einfluss auf die Bewertung verfassungsrechtlicher Zweifel haben können.

Steuerpflichtige, die von Säumniszuschlägen betroffen sind, sollten bei Unsicherheiten rechtzeitig Einspruch einlegen und gegebenenfalls eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen, um finanzielle Nachteile zu minimieren.

Weitere News

Tax FAAS

Wesentliche Betriebsgrundlage eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich mit der Verfügung vom 8. Oktober 2024 zum Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage geäußert. Dies...
Zur News
Tax FAAS

Überführung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ins Privatvermögen

Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 18. September 2024 ein Urteil gefällt, welches in der Praxis eine nicht unerhebliche Bedeutung...
Zur News
Tax Audit FAAS

Behandlung privater genutzter Immobilien in der Steuerbilanz

In der IDW Life Ausgabe März 2025 wird die fachliche Frage thematisiert, wie eine privat genutzte Immobilie in der...
Zur News