https://www.kleeberg.de/team/laura-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-kuhn/
https://www.kleeberg.de/team/julian-philipp/
https://www.kleeberg.de/team/carina-boegner/
https://www.kleeberg.de/team/ann-katrin-schad/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-frank/
https://www.kleeberg.de/team/alina-appelt/
https://www.kleeberg.de/team/martin-neumayer/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/dr-hannes-blum/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-bihler/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

Softwareentwicklung als Forschung und Entwicklung im Sinne der Forschungszulage

Kostenintensive Projekte im Bereich Softwareentwicklung können Gegenstand eines von der Forschungszulage begünstigten Forschungs- und Entwicklungsprojektes sein.

Für viele Unternehmen stellt die Forschungszulage ein lukratives Förderinstrument dar, um Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen finanzieren zu können. Die Forschungszulage wurde zuletzt weiter gestärkt:

  • Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. Euro jährlich.
  • Wirtschaftsgüter, also deren Abschreibungen, werden Teil der förderfähigen Aufwendungen.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen steigt die Forschungszulage von 25 % auf 35 % der Bemessungsgrundlage.
  • Kosten für Auftragsforschung können statt zu 60 % nun zu 70 % angerechnet werden.
  • Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt von 40 auf 70 Euro pro Stunde.

Auch im Koalitionsvertrag der (möglichen) neuen Bundesregierung wird die Ausweitung der Forschungszulage betont.

Für viele Unternehmen stellen Softwareentwicklungsprojekte notwendige, jedoch aufwändige und teure Vorhaben dar. Es stellt sich nun die Frage, ob Softwareentwicklungen mit der Forschungszulage gefördert werden können. Im zweistufigen Bescheinigungs- und Bewilligungsverfahren wird nicht die Finanzverwaltung darüber entscheiden, ob ein Softwareentwicklungsprojekt mit der Forschungszulage gefördert werden kann, sondern die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Aufgabe der Finanzverwaltung ist dann im Anschluss darüber zu befinden, ob die einem grundsätzlich förderwürdigen Projekt zugeordneten Aufwendungen korrekt allokiert wurden.

Zu diesem Zweck hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage einen Prüfungsleitfaden veröffentlicht (siehe auch unsere News vom 29.07.2024). Dabei orientiert sich die Bescheinigungsstelle Forschungszulage vor allem an Unterscheidungskriterien, welche das OECD-Frascati-Handbuch vorgibt.

Danach ist eine Förderung mit Forschungszulage ausgeschlossen, wenn das Softwareentwicklungsprojekt, die Einrichtung und Konfiguration etablierter Software und Hardware oder übliche Problemstellungen bei der Softwareentwicklung, welchen mit routinemäßigen Verfahrensweisen begegnet werden kann, umfasst.

Hingegen kann ein Softwareentwicklungsprojekt nach dem OECD-Frascati-Handbuch durchaus ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) – Projekt darstellen, wenn der Abschluss des Projekts von einem wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt abhängt und das Ziel des Projekts in der systematischen Beseitigung einer wissenschaftlichen oder technologischen Ungewissheit besteht. Darunter können nach Auffassung der OECD fallen:

  • Entwicklung neuer Betriebssysteme oder Programmiersprachen,
  • Entwurf und Einführung neuer Suchmaschinen auf der Basis originärer Technologien,
  • Bemühen um die Lösung von Hardware- oder Softwarekonflikten durch Neukonfiguration eines Systems oder Netzwerks,
  • Schaffung neuer oder effizienterer Algorithmen auf der Basis neuer Techniken oder
  • Schaffung neuer und originärer Verschlüsselungs- oder Sicherheitstechniken.

Nach Einschätzung der OECD stellt Folgendes hingegen kein FuE-Projekt dar:

  • Entwicklung von Anwendungssoftware und Informationssystemen für Unternehmen unter Einsatz bekannter Methoden und bereits bestehender Softwaretools,
  • Hinzufügen von Funktionen in existierenden Anwendungsprogrammen (insbesondere Basisfunktionen im Bereich Dateneingabe),
  • Entwicklung von Websites oder Softwareprogrammen unter Einsatz vorhandener Instrumente oder
  • Einsatz von Standardmethoden der Verschlüsselung, Sicherheitskontrolle und Überprüfung der Datenintegrität.

Mit der Einbeziehung von Personalkosten und auch Kosten für Auftragsforschung in die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage, besteht die Möglichkeit eigene Personalkosten und auch Kosten für die Beauftragung von Dienstleistern fördern zu lassen. Bei genauerer Betrachtung der von der OECD entwickelten Kriterien wird bereits offenkundig, dass es Graubereiche und Abgrenzungsschwierigkeiten geben wird, ob es sich um ein förderfähiges Softwareentwicklungsprojekt handelt oder nicht. Es bleibt aber zumindest die Möglichkeit, dass solche Projekte unter die Forschungszulage fallen und es bleibt auch bei der Empfehlung, dass Unternehmen angesichts der Kosten für solche Projekte die Förderung durch die Forschungszulage zumindest prüfen und in Erwägung ziehen sollten.

Weitere News

Advisory Sustainability

Unternehmen setzen verstärkt auf freiwillige Scope-3-Berichte laut Sphera Report 2025

Der Sphera 2025 Scope 3 Report zeigt: Immer mehr Unternehmen berichten freiwillig über ihre Scope-3-Emissionen. Trotz stetiger Fortschritte bleiben...
Zur News
Audit FAAS

IDW überarbeitet Datenschutz-Katalog für Wirtschaftsprüfer

Mit Blick auf aktuelle rechtliche Entwicklungen hat das IDW zentrale Inhalte seines Fragen-Antworten-Katalogs zum Datenschutz aktualisiert. Die überarbeitete Fassung...
Zur News
Tax

FG Münster: Kein Abzugsverbot für betrieblich genutztes Kleinflugzeug

Das Finanzgericht Münster hat den Betriebsausgabenabzug für ein von einer GmbH genutztes Kleinflugzeug anerkannt. Trotz der hohen Kosten und...
Zur News