Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2025 um 0,25 Prozentpunkte auf gerundet 3,00 %. Damit liegt der Basiszinssatz erstmals seit November 2011, d. h. erstmals seit über einem Jahrzehnt wieder bei 3,00 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt deutlich von 2,85 % (per 01.05.2025) auf 2,97 % zum 01.06.2025 an.
Der Basiszinssatz nach IDW S 1 spiegelt eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen wider. In der Unternehmensbewertung erfolgt häufig die Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens. Der Basiszinssatz stellt somit die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage dar. In Deutschland erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen) weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit. Der Ausgangspunkt für die Bestimmung des „risikolosen“ Basiszinssatzes nach IDW S 1 ist daher die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Zur Ableitung des Basiszinssatzes hat sich in der Praxis die Svensson-Methode etabliert.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Zum 01.06.2025 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,97 % (per 01.05.2025: 2,85 %). Daher ist der Basiszinssatz zum 01.06.2025 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich auch im gerundeten Wert niederschlägt. Der Basiszinssatz beträgt zum 01.06.2025 gerundet 3,00 %.
Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 wies in den 2010er Jahren nahezu durchgehend eine sinkende Tendenz auf. Im Jahr 2020 nahm dieser sogar erstmals negative Werte an. So sank der Basiszinssatz ausgehend von einem Zinssatz i. H. v. 4,50 % Mitte des Jahres 2009 bis zum Jahreswechsel 2020/2021 auf -0,20 %. Ursächlich hierfür war die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verstärkt durch die Corona-Krise ab 2020.
Im Zeitraum vom Beginn des Jahres 2021 bis zum Beginn des Jahres 2024 vervielfachte sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz. Dieser betrug zum 01.01.2021 noch -0,20 % und erreichte zum 01.01.2024 mit 2,75 % zunächst den höchsten Wert seit April 2014. Hintergrund waren massiv gestiegene Inflationsraten und das daraufhin höhere Zinsniveau durch Leitzinserhöhungen der Zentralbanken (insbesondere der EZB). Hinzu kamen die Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zum 01.02.2024 erfolgte eine Kehrtwende und der gerundete Basiszinssatz stagnierte bis zum 01.04.2025 bei gerundet 2,50 %. Das Jahr 2024 war geprägt durch ein rückläufiges Inflationsgeschehen und durch die ab Juni 2024 von der EZB vorgenommenen Zinssenkungen. In dem Basiszinssatz nach IDW S 1 haben sich die vorstehenden Entwicklungen noch nicht merkbar niedergeschlagen.
Das Anfang März 2025 angekündigte Finanzpaket der neuen Bundesregierung führte im Laufe des Monats März 2025 zu einem Anstieg der Zinsen für deutsche Staatsanleihen. Die neue Bundesregierung plant, in den kommenden Jahren in großem Umfang neue Anleihen auszugeben. Das größere Angebot an deutschen Staatsanleihen dürfte es schwieriger machen, zu den aktuell gebotenen Zinssätzen Käufer zu finden. Der Bund als Schuldner muss daher einen höheren Risikoaufschlag bieten, damit Investoren das größere Angebot von deutschen Staatsanleihen in Anspruch nehmen.
Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.
Zum 01.06.2025 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 3,00 % somit 10,00 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,0. Von Februar 2024 bis März 2025 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 9,50 %, was einem Faktor von rd. 10,5 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte zum 01.06.2025 aktuell niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2025. Einhergehend damit steigt das Risiko etwaiger Wertberichtigungsbedarfe für Beteiligungen und Firmenwerte in den Abschlüssen der Unternehmen.
Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich der Basiszinssatz im Verlauf des Jahres 2025 entwickeln wird. Sollte der ungerundete Basiszinssatz weiter steigen, würde sich der Abwertungsdruck, der durch die im Vergleich zu den Jahren bis 2021 erhöhten Diskontierungssätze entsteht, weiter erhöhen. Entscheidenden Einfluss kommt hierbei auch dem Inflationsgeschehen zu. Die Inflationsrate ist nach Angaben des Statistischen Bundesamt von 3,9 % im Dezember 2023 auf voraussichtlich 2,1 % im Mai 2025 zurückgegangen. Ein Wiederansteigen des Inflationsgeschehens erscheint nach derzeitigem Stand eher als unwahrscheinlich. Gleichzeitig spiegeln sich die erfolgten Zinssenkungen der EZB seit Mitte des Jahres 2024 noch nicht unmittelbar im bewertungsrelevanten Basiszinssatz wider.
Insofern bleibt weiter abzuwarten, wie lange der Basiszinssatz auf dem aktuellen Niveau verharren wird, bis eine weitere Veränderung eintritt. In Folge einer Abwärtsbewegung würde die angespannte Situation hinsichtlich des Abwertungspotenzials abgeschwächt, im Falle eines weiteren Anstiegs des Basiszinssatzes würde sich das Abwertungsrisiko weiter erhöhen.
Insgesamt bleiben die weitere Entwicklung der EZB-Zinsen sowie der Inflation abzuwarten; beide Sachverhalte dürften auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Basiszinssatzes im Jahr 2025 haben.