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Neue Vorgaben für den wirtschaftlich Berechtigten nach der EU-Geldwäscheverordnung

Auswirkungen auf das Transparenzregister

Am 19. Juni 2024 wurde die neue EU-Geldwäscheverordnung (EU-Verordnung 2024/1624) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie hat dann Vorrang vor den bisherigen nationalen Vorschriften – wie in etwa dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG). Ziel ist der Schutz des europäischen Finanzsystems gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens auf europäischer Ebene. Die Verordnung bringt bedeutende Änderungen im Umgang mit den bisherigen wirtschaftlich Berechtigten und dem Transparenzregister mit sich.

Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer

Der bisherige Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ wird durch den Begriff „wirtschaftlicher Eigentümer“ ersetzt. Wirtschaftlicher Eigentümer ist danach jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, ein Express Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung letztlich steht. Auch der Begriff des Express Trust ist neu. Nach Art. 2 Nr. 29 der Verordnung ist dies ein Trust, der von dem Settlor willentlich unter Lebenden oder von Todes wegen – in der Regel in Form eines schriftlichen Dokuments – errichtet wird, um Vermögenswerte zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck unter die Kontrolle eines Trustees zu stellen.

Mit der Verordnung ändern sich die Pflichten zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer im Transparenzregister. Neben den bisher bekannten Angaben (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeiten) müssen zukünftig auch folgende Informationen eingereicht werden:

  • Geburtsort
  • vollständige Wohnanschrift
  • Nummer eines Ausweisdokuments
  • persönliche Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers

Die Verordnung senkt die bisherigen Schwellenwerte und führt neue Berechnungsmethoden ein.

  • Bei juristischen Personen ist diejenige natürliche Person zukünftig wirtschaftlicher Eigentümerin, die direkt oder indirekt eine Eigentumsbeteiligung in Höhe von 25 % oder mehr Anteile oder Stimmrechte hält. Insofern wurde der maßgebliche Schwellenwert von mehr als 25 % auf exakt 25 % abgesenkt.
  • Ferner kann zukünftig eine neue Berechnungsmethode bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen zu anderen Ergebnissen führen. Das indirekte Eigentum wird berechnet, indem die Anteile oder Stimmrechte oder sonstigen Eigentumsbeteiligungen, die von den zwischengeschalteten Gesellschaften in der Kette von Gesellschaften gehalten werden, an der der wirtschaftliche Eigentümer Anteile oder Stimmrechte hält, multipliziert und die Ergebnisse aus diesen verschiedenen Ketten addiert werden.
  • Eine natürliche Person übt Kontrolle über eine Gesellschaft oder eine sonstige juristische Person aus und ist meldepflichtig, wenn sie direktes oder indirektes Eigentum von 50 % zuzüglich eines der Anteile oder Stimmrechte oder einer der sonstigen Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft hält. Auch hier wird nun die Schwelle abgesenkt von bisher mehr als 50 % auf exakt 50 %.

Fiktiv wirtschaftlicher Eigentümer

Falls kein tatsächlicher wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann, ist weiterhin ein fiktiver wirtschaftlicher Eigentümer zu melden. Dabei wird es jedoch nicht mehr zwingend auf das Bestehen einer gesetzlichen Vertretungsmacht ankommen. Stattdessen kommen auch Führungskräfte mit Verantwortung für die laufende Unternehmensführung und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Leitungsorgan als fiktive wirtschaftliche Eigentümer in Betracht.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Ab dem 10. Juli 2027 besteht also dringender Handlungsbedarf. Die neuen Regelungen erfordern eine umfassende Prüfung und Neubewertung von Eigentums- und Kontrollstrukturen. Die Schwellenwerte werden abgesenkt und der Kreis meldepflichtiger Personen wird ausgeweitet – entsprechende Anpassungen sind daher unvermeidlich. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den geänderten Vorschriften vertraut machen, um potenzielle Sanktionen zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen nur zu allgemeinen Zwecken. Für individuelle Fragen oder rechtliche Beratung wenden Sie sich gerne an unsere Berater.

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