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FAUB veröffentlicht erstmals seit 2019 neue Kapitalkostenempfehlung für die Marktrisikoprämie

Neue Bandbreitenempfehlung für Marktrisikoprämie beträgt 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern).

In seiner Sitzung am 16.09.2025 hat der FAUB beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern) anzupassen und damit die Bandbreite abzusenken. Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 betrug 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern (5,00 % bis 6,50 % nach persönlichen Steuern).

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst. In der Sitzung am 16. September 2025 hat der FAUB beschlossen, seine Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % (Mittelwert: 6,00 %) anzupassen. Die Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern liegt in einer Bandbreite von 4,50 % bis 5,75 % (Mittelwert: 5,125 %). Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 betrug 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern (5,00 % bis 6,50 % nach persönlichen Steuern). Es kommt somit nach nunmehr sechs Jahren und nach Ausbruch der Corona-Pandemie, dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie der veränderten Zins- und zwischenzeitlichen Inflationssituation zu einer neuen Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie.

Die Marktrisikoprämie ist ein Bestandteil des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Bewertung von Unternehmen. Eine Anlage in Anteile eines Unternehmens ist regelmäßig mit einem höheren Risiko behaftet als eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere. Im Gegensatz zu der Anlage in risikofreie Staatsanleihen, deren langfristig erwartete Rendite sich im Basiszinssatz widerspiegelt, ist bei der Anlage in ein Unternehmen sowohl die Höhe als auch die zeitliche Verteilung der geplanten Erträge unsicher. Die Unsicherheiten bezogen auf Chancen und Risiken eines unternehmerischen Engagements sowie auf den zukünftigen Verlauf der Zahlungsströme lassen sich Marktteilnehmer durch Risikozuschläge auf den Zinssatz einer risikolosen Anlage abgelten. Dabei ist nicht auf die subjektive Risikoneigung einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das allgemeine Verhalten des Marktes zurückzugreifen.

Die allgemein beobachtbare Marktrisikoprämie kann als Differenz zwischen der erwarteten Marktrendite rm und einem risikolosen Zinssatz rf ermittelt werden. Annahmegemäß ist die – am Markt beobachtbare – Marktrisikoprämie für alle risikobehafteten Kapitalanlagen und folglich für alle Unternehmen gleich hoch.

Die Marktrisikoprämie selbst ist am Kapitalmarkt nicht direkt beobachtbar, sondern leitet sich rechnerisch aus der beobachtbaren Gesamtmarktrendite ab. Die Marktrisikoprämie ergibt sich rechnerisch durch die Differenz zwischen risikolosem Basiszinssatz und der Gesamtmarktrendite. Die Marktrisikoprämie wird daher üblicherweise vergangenheitsorientiert abgeleitet. Zu ihrer Ermittlung sind insgesamt vier verschiedene Einflussfaktoren von Bedeutung: Aktienindex, Beobachtungszeitraum, Art der Mittelwertbildung und risikoloser Zinssatz. In der Praxis wird die Marktrisikoprämie regelmäßig auf Grundlage von empirischen Studien ermittelt.

Der FAUB des IDW beobachtet kontinuierlich die Entwicklung auf den Kapitalmärkten, um zu ermitteln, ob eine Anpassung seiner Kapitalkostenempfehlungen erforderlich ist. Eine Anpassung ist notwendig, wenn die bisherigen Empfehlungen insgesamt zu Kapitalkosten führen, die nicht mehr zu den empirischen Beobachtungen am Kapitalmarkt passen.

Zuletzt hatte der FAUB vor sechs Jahren am 25.10.2019 seine Bandbreitenempfehlung aktualisiert. Damals hob der FAUB die MRP aufgrund der Entwicklungen an den Kapitalmärkten und der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB auf eine Bandbreite von 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern (Mittelwert 7,00 %) und 5,00 % bis 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) nach persönlichen Steuern an.

In zwei fachlichen Hinweisen im März 2020 und März 2022 hielt der FAUB trotz der Corona-Krise und dem Russland-Ukraine-Krieg an seiner Bandbreitenempfehlung aus dem Jahr 2019 fest. Die Zinsstrukturkurve unter Verwendung der Svensson-Methode entsprechend der Methodik der Bundesbank ergab im Zeitraum der Jahre 2019 bis 2022 auch unter Berücksichtigung längerfristiger Laufzeiten einen barwertäquivalenten Basiszinssatz von nahezu null.

Seit dem Jahr 2022 war jedoch ein deutlicher Anstieg des barwertäquivalenten Basiszinssatzes bei einer teilweise inversen Zinsstruktur zu beobachten. Im Jahr 2025 ist der risikolose Basiszins nochmals deutlich angestiegen, verbunden mit einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve. Aktuell beträgt der Basiszinssatz 3,25 % und liegt damit auf einem Wert, der zuletzt vor 14 Jahren im Jahr 2011 erreicht wurde. Zudem haben sich die impliziten Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten im laufenden Jahr deutlich verringert. Beide Entwicklungen führten zur Entscheidung des FAUB die Bandbreite zur empfohlenen Marktrisikoprämie nun anzupassen und abzusenken.

Zur Bestimmung der Marktrisikoprämie verfolgt der FAUB einen pluralistischen Ansatz, welcher historisch gemessene nominale und reale Aktienrenditen, historisch gemessene Marktrisikoprämien sowie Ex-ante-Analysen impliziter Aktienrenditen gesamtheitlich betrachtet.

Die bislang unverändert geltende Bandbreitenempfehlung von 6,00 % bis 8,00 % für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern aus dem Jahr 2019 würde im aktuellen Zinsumfeld und angesichts des sukzessiv gestiegenen Basiszinssatzes zu einer rechnerischen Gesamtrendite führen, die oberhalb der vom FAUB erwarteten Bandbreite liegt. Zugleich ist das Zinsniveau wieder näher an die historischen Mittelwerte herangerückt, was ebenfalls auf eine Annäherung der aktuellen Marktrisikoprämie an historische Durchschnittswerte schließen lässt.

Vor diesem Hintergrund hat der FAUB in seiner jüngsten Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, die Empfehlung für die Marktrisikoprämie auf 5,25 % bis 6,75 % (Mittelwert: 6,00 %) vor persönlichen Steuern anzupassen. Auf Basis dieser aktualisierten Spanne wurde unter Berücksichtigung des Abgeltungssteuersystems eine Überleitung zur Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern vorgenommen. Daraus ergibt sich eine empfohlene Bandbreite von 4,50 % bis 5,75 % (Mittelwert: 5,125 %) für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Marktrisikoprämie vor dem Hintergrund der erfolgten Zinssenkungen von EZB und FED in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird. Die aktuelle Bandbreitenempfehlung des FAUB zur Marktrisikoprämie wird so lange gelten, bis der FAUB mit einer neuen Empfehlung auf eine grundlegend geänderte Situation an den Kapitalmärkten reagiert.

Der aktuelle Mittelwert der Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern wurde vom FAUB um 1,00 %-Punkt reduziert und kompensiert damit (zumindest teilweise) den seit dem Jahr 2022 Anstieg des Basiszinssatzes.

Die Entscheidung des FAUB und die damit verbundene Absenkung der Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie mindert somit den durch den gestiegenen Basiszinssatz erhöhten Abwertungsdruck von Beteiligungen und Firmenwerten auf Grund eines in den letzten Jahren deutlich gestiegenen bewertungsrelevanten Zinsniveaus. Denn ein geringeres bewertungsrelevantes Zinsniveau führt c.p. zu steigenden Unternehmenswerten.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Entscheidung des FAUB für die Bewertungspraxis zu begrüßen, da im Ergebnis damit das bewertungsrelevante Zinsniveau wieder auf ein angemessenes Niveau angepasst wird.

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