Der Deutsche Bundestag hat am 09.10.2025 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in erster Lesung beraten. Die Beratung fand im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache statt; der Entwurf wurde anschließend an mehrere Ausschüsse überwiesen.
Der Deutsche Bundestag hat am 09.10.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vom 03.09.2025 in erster Lesung beraten. Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorgaben der CSRD vollständig in deutsches Recht zu übertragen und eine standardisierte sowie erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die betroffenen Unternehmen einzuführen. Die EU-Richtlinie hätte laut Gesetzentwurf schon bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen; wegen der Verzögerung hat die EU-Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Infolge der ersten Lesung wurde der Entwurf im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den EU-Ausschuss und den Haushaltsausschuss überwiesen.
Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig zum Abschluss zu bringen. Das CSRD-Umsetzungsgesetz steht bereits auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesrats für dessen Sitzung am 17.10.2025. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.