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EZB belässt Leitzins bei 2,00 %

EZB legt zum dritten Mal in Folge eine Zinspause ein

Die EZB hatte ihren Leitzins seit Juli 2022 aufgrund hoher Inflationsraten nach Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich auf 4,00 % (Einlagenzins) im Oktober 2023 angehoben. Im Anschluss hat die EZB den Leitzins acht Mal in Folge auf 2,00 % gesenkt. Nun legt die EZB aufgrund der stabilen Inflationsrate zum dritten Mal in Folge eine Zinspause ein.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der Nahost-Konflikt prägen das aktuelle Wirtschaftsgeschehen und ebenso bereits die letzten Jahre. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ist das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4 % auf 2,2 % zurückgegangen. In den Sommermonaten des Jahres 2024 verharrte die Inflationsrate auf einem Niveau etwas oberhalb der Zielinflationsrate von 2,0 %. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rund 2,4 %. Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im September 2025 bei 2,2 %. Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation für das Jahr 2025 i.H.v. 2,1 %, für das Jahr 2026 i.H.v. 1,7 % und für das Jahr 2027 i.H.v. 1,9 %.

Die Anfang April 2025 von der US-Regierung angekündigten Zollmaßnahmen führten zu massiven Turbulenzen an den Kapitalmärkten. Die Dimension der hierdurch an den Kapitalmärkten ausgelösten Dynamiken wird bei Betrachtung der Volatilität (Schwankungsbreite) des deutschen Leitindizes (DAX) deutlich: Diese war im April 2025 ähnlich hoch wie zu Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022. Im Anschluss normalisierte sich die Volatilität an den Kapitalmärkten wieder.

Grundsätzlich reagieren Geschäftsbanken auf eine gestiegene allgemeine Unsicherheit mit höheren Zinsforderungen für zu vergebende Kredite. Nach Ansicht der EZB hat sich das Risiko von steigenden Finanzierungskosten für Unternehmen aufgrund des Handelskonfliktes jedoch zwischenzeitlich wieder abgeschwächt.

Nachdem die Inflation weiter gesunken ist, legt die EZB nun nach zuvor acht Zinssenkungen in Folge zum dritten Mal in Folge eine Zinspause ein.

  • Der Hauptrefinanzierungssatz bleibt bei 2,15 %. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
  • Der Zinssatz für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, bleibt ebenfalls bei 2,0 %. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
  • Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bleibt bei 2,4 %.

Damit signalisiert die EZB, dass sie den aktuellen Kurs zwar beibehält, sich aber weiterhin Raum für eine Anpassung lässt. Trotz der bereits zuvor erfolgten Zinssenkungen und der aktuell anhaltenden Zinspause ist der Basiszinssatz nach IDW S 1 zum 01. Oktober 2025 auf gerundet 3,25 % angestiegen. Ein solcher Wert wurde zuletzt vor genau 14 Jahren im Oktober 2011, d. h. vor über einem Jahrzehnt erreicht.

Im Unterschied zum Einlagenzinssatz dient der Basiszinssatz als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Die Ableitung des Basiszinssatzes erfolgt kapitalmarktorientiert anhand der Renditen von Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen). Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie FED und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies in der Regel einen sinkenden Basiszinssatz und damit tendenziell und bei ansonsten unveränderten Bedingungen wieder steigende Unternehmenswerte zur Folge haben.

Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten, insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.

Nachdem die EZB bereits in ihrer letzten Sitzung im September keine weitere Zinssenkung mehr vornahm, hatten Experten im Vorfeld der aktuellen Entscheidung eine Verlängerung der Zinspause erwartet. Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 18. Dezember 2025 geplant.

Die Entwicklung des für Unternehmensbewertungen relevanten Basiszinssatzes ist derzeit geprägt durch eine Gemengelage an sich überlagernden Effekten, daher ist die weitere Zinsentwicklung für das restliche Jahr 2025 noch nicht abschätzbar. Wenn das allgemeine Zinsniveau weiter sinkt, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese sinken werden. In der Folge steigen bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte und etwaige Wertminderungsrisiken nehmen ab. Insofern bleiben die Auswirkungen der aktuellen und künftigen Notenbankpolitik auf den Kapitalmarkt und die Unternehmenswerte abzuwarten.

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