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SPD legt neues Konzept für eine Erbschaftsteuerreform vor

Am 12.01.2026 hat die SPD ihr Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer unter dem Titel „FairErben – Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer“ präsentiert. Ziel der Sozialdemokraten ist eine grundlegende Neuausrichtung der Erbschaftsbesteuerung: Während große Vermögen künftig stärker herangezogen werden sollen, sind Entlastungen für kleine und mittlere Erbschaften vorgesehen.

Kern des von der SPD vorgelegten Konzepts zur Reformierung der Erbschaftsteuer ist die Einführung eines neuen, personenbezogenen Lebensfreibetrags in Höhe von insgesamt EUR 1 Mio., der allein an den Erwerber anknüpft. Das bislang geltende System der persönlichen Freibeträge, die jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten und sich auf Zuwendungen durch denselben Erblasser oder Schenker beziehen, soll entfallen. Nach Auffassung der SPD sollen dadurch bestehende legale Gestaltungsmodelle zur Steuervermeidung unterbunden werden.

Mit dem neuen Lebensfreibetrag wäre die Übertragung des Wohnhauses oder Grundstücks der Großeltern in der überwiegenden Zahl der Fälle vollständig steuerfrei möglich (zumindest außerhalb von teuren Großstädten). Zudem soll die steuerfreie Vererbung des selbst genutzten Familienheims der Eltern unverändert fortbestehen.

Der Lebensfreibetrag setzt sich aus EUR 900.000 zusammen, die innerhalb der Familie steuerfrei übertragen werden können, unabhängig vom Grad der verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser. Ergänzend sollen bei Schenkungen oder Erbschaften von nicht verwandten Personen weitere EUR 100.000 steuerfrei bleiben. Erst bei Überschreiten dieses Gesamtbetrags soll eine Besteuerung einsetzen.

Der hohe Freibetrag soll zugleich eine deutliche Vereinfachung des Steuertarifs ermöglichen. Nach den Vorstellungen der SPD ist künftig nur noch ein einheitlicher progressiver Steuersatz vorgesehen, der auf den Teil des übertragenen Vermögens angewendet wird, der den Freibetrag übersteigt.

Für Unternehmensvermögen sieht das Konzept einen besonderen Freibetrag von EUR 5 Mio. vor. Damit sollen kleine sowie zahlreiche mittlere Betriebe steuerfrei übertragen werden können, um insbesondere Familienunternehmen zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten. Unternehmensübertragungen oberhalb dieses Freibetrags sollen hingegen einer progressiven Besteuerung unterliegen.

Zur Sicherung von Beschäftigung und Investitionen plant die SPD zudem großzügigere Stundungsregelungen, die eine Streckung der Steuerzahlung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ermöglichen sollen. Im Gegenzug sollen die bisherigen Regelungen zur Regel- und Optionsverschonung sowie die Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft werden, um die weitgehend steuerfreie Übertragung sehr großer Unternehmensvermögen zu unterbinden.

Die geplante Reform stößt bei Wirtschaftsverbänden auf deutlichen Widerstand. Die vorgesehene Mehrbelastung sende ein „falsches Signal zur falschen Zeit“ und führe zu unnötigen Belastungen für Familienunternehmen und den Mittelstand. Auch politisch regt sich Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt die SPD-Pläne ab. Ebenso bewertet der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, den Vorstoß als unpassend und signalpolitisch problematisch. Er warnte, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer durch die Vorschläge verunsichert würden.

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